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   LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11   

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https://dejure.org/2013,50542
LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11 (https://dejure.org/2013,50542)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11 (https://dejure.org/2013,50542)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - L 13 AL 5131/11 (https://dejure.org/2013,50542)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11
    Ferner verwies die Arbeitgeberin auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 20/06 R).

    Zur Begründung führte sie aus, das Urteil des BSG vom 29. Januar 2008 (B 7/7a AL 20/06 R) sei zu der Vorgängerregelung des § 175 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) ergangen und nicht auf die jetzt geltende Regelung des § 216b Abs. 4 Nr. 1 SGB III übertragbar.

    Auch die persönlichen Voraussetzungen für AN gem. § 216b Abs. 4 SGB III lägen vor; entgegen der Auffassung der Beklagten sei AN auch von Arbeitslosigkeit bedroht, da nach der überzeugenden in einem obiter dictum dargelegten Auffassung des BSG vom 29. Januar 2008, B 7/7a AL 20/06 R, ein Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bereits dann bedroht sei, wenn er alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müsse, was allein eine ernste Absicht des Arbeitgebers voraussetze, die durch die Kündigungsliste -in der AN namentlich genannt sei- dokumentiert sei.

    Die Anfechtungs- und Leistungsklage auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld ist zulässig, da die Beklagte das normalerweise zweistufige Verwaltungsverfahren -zulässigerweise- in einem Bescheid zusammengefasst hat und die begehrte Leistung für namentlich benannte Arbeitnehmer -nämlich für AN- abgelehnt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, B 7/7a AL 20/06 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2012, L 3 AL 3581/11 beide veröffentlicht in Juris).

    Das SG hat zutreffend entschieden, dass die Klägerin als Prozessstandschafterin der AN -ohne dass deren Beiladung notwendig ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.)- einen Anspruch auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld für AN ab 1. Januar 2010 hat, weil die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld (§ 216b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 SGB III in der vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 geltenden Fassung - a.F.-) vorliegen und die übrigen Voraussetzungen (§ 216b Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 SGB III a.F.) von der Beklagten bindend anerkannt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. September 2010, B 7 AL 29/09 R, veröffentlicht in Juris) worden sind.

    Nach der überzeugenden Auffassung des BSG (Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.) ist mit einer Beendigung der Beschäftigung zu rechnen, wenn der Arbeitgeber die ernste Absicht hat, den Arbeitnehmer zu entlassen.

    Dass der Arbeitgeber die ernste Absicht hat, den Arbeitnehmer zu entlassen, ergibt sich bereits aus einer Anzeige über den Arbeitsausfall bzw. erst recht aus der namentlichen Kündigungsliste im Rahmen eines betrieblichen Interessenausgleichs, die diese Absicht ausreichend dokumentiert (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.).

    Auf die Rechtmäßigkeit dieser beabsichtigten Kündigung kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.).

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11
    Das SG hat zutreffend entschieden, dass die Klägerin als Prozessstandschafterin der AN -ohne dass deren Beiladung notwendig ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.)- einen Anspruch auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld für AN ab 1. Januar 2010 hat, weil die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld (§ 216b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 SGB III in der vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 geltenden Fassung - a.F.-) vorliegen und die übrigen Voraussetzungen (§ 216b Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 SGB III a.F.) von der Beklagten bindend anerkannt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. September 2010, B 7 AL 29/09 R, veröffentlicht in Juris) worden sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2012 - L 3 AL 3581/11

    Transferkurzarbeitergeld - Anerkennungsbescheid - Hinweis auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11
    Die Anfechtungs- und Leistungsklage auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld ist zulässig, da die Beklagte das normalerweise zweistufige Verwaltungsverfahren -zulässigerweise- in einem Bescheid zusammengefasst hat und die begehrte Leistung für namentlich benannte Arbeitnehmer -nämlich für AN- abgelehnt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, B 7/7a AL 20/06 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2012, L 3 AL 3581/11 beide veröffentlicht in Juris).
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