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   LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17   

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https://dejure.org/2019,4548
LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17 (https://dejure.org/2019,4548)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17 (https://dejure.org/2019,4548)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - L 6 SB 4715/17 (https://dejure.org/2019,4548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 152 Abs 1 S 2, SGB 9 2018, § 69 Abs 1 S 2 SGB 9, § 44 Abs 2 S 2 SGB 10, § 44 Abs 4 SGB 10, § 2 VersMedV
    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende GdB-Feststellung - vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegender Zeitraum - Vorverfahrenspflicht - besonderes einkommensteuerrechtliches Interesse - Begrenzung auf die zurückliegenden vier Jahre - einkommensteuerrechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung eines Grades der Behinderung nach dem SGB IX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 SB 4007/12

    Schwerbehindertenrecht - behindertes Kind - rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Darüber hinaus ist eine zulässige Ermessenserwägung bei einer Entscheidung nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X, ob die Rechtswidrigkeit "offenkundig" ist, also die dem rechtswidrigen Verwaltungsakt zu Grunde gelegten (tatsächlichen) Umstände offensichtlich falsch sind (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - L 6 SB 4007/12 -, juris, Rz. 28).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Teilhabebeeinträchtigung auch bei einem Asperger-Syndrom erst anzunehmen ist, wenn die Krankheit manifest wird (Urteil vom 21. Februar 2013 - L 6 SB 4007/12 -, juris, Rz. 41 ff.).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Der die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder die Höhe des GdB feststellende Statusakt ist aber keine Leistung in diesem Sinne (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 7. April 2011 - B 9 SB 3/10 R -, juris, Rz. 28).

    Jedoch hat das BSG inzwischen entschieden, dass es sich um einen spezifischen Ermessensbelang handeln muss, der - nur - bei Entscheidungen nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X relevant ist (BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 SB 3/10 R -, juris, Rz. 28).

  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Nunmehr habe aber der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. Februar 2013 (V R 27/11) entschieden, dass dies nur - noch - gelte, wenn der ressortfremde Grundlagenbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist der im Einzelfall betroffenen Steuer erlassen werde.

    Allerdings hatte der BFH (Urteil vom 21. Februar 2013 - V R 27/11 -, BFHE 240, 487, BStBl II 2013, 529, Juris, Rz. 29 ff., 34) schon zu dem früheren Recht entschieden, dass eine Änderung eines Steuerbescheids auf Grund eines später erlassenen ressortfremden Grundlagenbescheids nur dann möglich ist, wenn dieser vor Ablauf der jeweiligen Festsetzungsfrist erlassen, also dem Adressaten bekanntgegeben worden ist.

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Dem entspricht es, dass § 20 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) als "Leistungen" nach dem Schwerbehindertenrecht gerade nicht die Feststellung des GdB nennt, sondern nur arbeitsrechtliche Vorteile wie vorrangige Beschäftigungschancen, besonderen Kündigungsschutz und verlängerter Urlaub sowie nachgehende Hilfen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89 -, juris, Rz. 19).

    Dies folgt aus dem Rechtsgedanken des § 44 Abs. 4 SGB X. Wenn schon der bindende Anspruch auf Rücknahme eines Bescheids im Bereich des § 44 Abs. 1 SGB X auf vier Jahre beschränkt ist, so kann dies erst recht bei der Ermessensentscheidung nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89 -, juris, Rz. 23).

  • LSG Bayern, 27.04.2018 - L 3 U 233/15

    Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Dies ist allerdings eher der depressiven Erkrankung zuzuordnen, die neben dem Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde und für das eine rückwirkende Anerkennung schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil depressive Episoden keine monokausal auf genetische - oder andere - Umstände zurückzuführenden Erkrankungen sind und daher im Gegensatz zum Asperger-Syndrom nicht von einer angeborenen Krankheit ausgegangen werden kann (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 27. April 2018 - L 3 U 233/15 -, juris, Rz. 61).
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    In seiner jüngeren Rechtsprechung hat das BSG entschieden, dass auch die beabsichtigte Inanspruchnahme konkreter Steuervorteile ein besonderes Interesse an einer vor die Antragstellung zurückreichenden Feststellung des GdB begründen kann (Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 1/11 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 15, Rz. 40 ff.).
  • BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B

    Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Es sind daher weiterhin die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP) heranzuziehen (Urteil des Senats vom 20. Juni 2013 - L 6 SB 458/13 -, Juris, Rz. 28), die in der Zeit bis zum 31. Dezember 2008 als antizipiertes Sachverständigengutachten im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu Grunde zu legen waren (vgl. BSG, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - B 9 SB 35/10 B - Juris, Rz. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 93/17

    Schwerbehindertenrecht - frühkindlicher Autismus - rückwirkende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Dem sind unter anderem das Sächsische LSG (Urteil vom 6. Juni 2017 - L 9 SB 253/13 ZVW -, juris, Rz. 60) und das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 25. April 2018 - L 13 SB 93/17 -, juris, Rz. 24) gefolgt.
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Daraus folgt ein anerkennenswertes Interesse, Behinderungen ganz oder teilweise nicht offenbaren zu müssen (BSG, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 9a RVs 3/84 -, BSGE 60, 284 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
    Es erlischt mit seinem Tode und kann nicht - im eigenen Namen - von Dritten ausgeübt werden (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42/84 -, juris Rz. 14, für einen Antrag eines Arbeitgebers).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 458/13

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze -

  • LSG Sachsen, 06.06.2017 - L 9 SB 253/13
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 20/06 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeldanspruch - Zeit des

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit der unechten Leistungsklage gem §

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 3058/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - Rechtsbeschwer -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 4 KR 1405/20

    Krankenversicherung - rückwirkende Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft -

    Die Regelung über die Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte nach § 44 Abs. 1 SGB X ist dagegen eine Spezialregelung für Bescheide über sozialrechtliche Leistungen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2019 - L 6 SB 4715/17 - juris, Rn. 36).
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