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LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 8 AL 3021/20 |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - L 8 AL 3021/20 (https://dejure.org/2021,6949)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 15.09.2020 - S 4 AL 2438/20
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 8 AL 3021/20
- BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 6/21 R
Wird zitiert von ...
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3398/19 Ergänzend ist auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22.02.2021 (L 8 AL 3021/20, Juris; anhängig beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 6/21 R) hingewiesen, wonach auch bei einem echten Grenzgänger, der nicht der Lohnsteuerpflicht im Inland unterläge, bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes - für welches anders als für das Alg der Beschäftigungsstaat zuständig sei - gemäß den §§ 105, 106, 153 Abs. 1 Satz 2 SGB III die gesetzlich pauschalierten Abzüge fiktiv zu berücksichtigen seien (mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - Juris, zur Unbeachtlichkeit der Steuerfreiheit von FSJ-Entgelten bei der Bemessung des Alg mit fiktiven, üblicherweise anfallenden Abzügen; zusätzlich mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht vom 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 sowie Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2007 - 1 BvR 2089/07 -).
Die Beklagte ist daher infolge der Gesetzesbindung der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 SGG - entgegen der Anregung des Klägerbevollmächtigten in seiner Berufungsbegründung - bereits dem Grund nach nicht befugt, im vorliegenden Fall eine abweichende Berechnung vorzunehmen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22.02.2021 - L 8 AL 3021/20 - zum Kug, juris; die Revision ist beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 6/21 R anhängig).