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   LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15   

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https://dejure.org/2018,14975
LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15 (https://dejure.org/2018,14975)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.05.2018 - L 12 SF 233/15 (https://dejure.org/2018,14975)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - L 12 SF 233/15 (https://dejure.org/2018,14975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Verfahrensgebühr; Verbindung von Verfahren

  • rewis.io

    Bestimmung der Vergütungshöhe eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 15 SF 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Die gegenteilige Auffassung des BayLSG im Beschluss vom 22.07.2010, L 15 SF 303/09 B E überzeuge nicht.

    Die zugunsten des bedürftigen Beteiligten eingreifende Forderungssperre würde andernfalls bewirken, dass der Rechtsanwalt einen nicht gerechtfertigten Ausfall hinnehmen müsse (so ausdrücklich Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.07.2010, L 15 SF 303/09 B E, juris; im Ergebnis auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2008, L 19 B 21/08 AS, juris).

    Die Tatsache, dass nach § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm. § 122 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Forderungssperre eintritt, die eine Geltendmachung der Gebühren gegenüber dem Vertretenen hindert und nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21.02.2008, I ZR 142/06, juris) auch für bereits zuvor verwirklichte Gebührentatbestände gilt, führt zu keiner anderen Beurteilung (so aber noch Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.07.2010, L 15 SF 303/09 B E, juris, Rn. 21; SG Dortmund, Beschluss vom 25.07.2015, S 28 SF 311/13 E, juris Rn. 16).

  • LSG Hessen, 10.07.2015 - L 2 SF 11/15

    Auch nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Eine inhaltliche Überprüfung und Korrektur dieser Entscheidung durch den für die Kostenfestsetzung zuständigen Spruchkörper ist nicht möglich (so auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.07.2015, L 2 SF 11/15 E, juris Rn 23).

    Denn der für die Festsetzung zuständige Spruchkörper hat nicht die inhaltliche Berechtigung einer erfolgten zeitlichen Begrenzung zu prüfen (Hessisches LSG, Beschluss vom 10.07.2015, L 2 SF 11/15 E).

  • SG Fulda, 19.03.2012 - S 4 SF 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Unter Verweis auf eine Entscheidung des SG Fulda vom 19.03.2012, S 4 SF 51/11 E, führte das SG aus, durch die Bewilligung der PKH könnten nur die Tätigkeit abgegolten werden, die nach Antragstellung als frühestem Beiordnungszeitpunkt bzw. eventueller späterer Beiordnung vorgenommen worden seien.

    Wie schon das SG Fulda in seiner Entscheidung vom 19.03.2012, S 4 SF 51/11 (Juris Rn. 23 ff) ausführt, spricht gegen die Berücksichtigung von Tätigkeiten, welche bereits vor der Beiordnung erfolgt sind, zunächst das Antragsprinzip, woraus folgt, dass der Bewilligungszeitraum überhaupt nur den Zeitraum ab Antragstellung umfassen kann.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Zutreffend verweist das SG Fulda darauf, dass sich der Gebührenausfall verfassungsrechtlich (nur) als Berufsausübungsregelung darstellt, die durch vernünftige Argumente des Allgemeinwohls zu legitimieren ist (SG Fulda, aaO unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG, BVerfGE 7, 377, 405 f.).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/06

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Störung des

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Die Tatsache, dass nach § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm. § 122 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Forderungssperre eintritt, die eine Geltendmachung der Gebühren gegenüber dem Vertretenen hindert und nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21.02.2008, I ZR 142/06, juris) auch für bereits zuvor verwirklichte Gebührentatbestände gilt, führt zu keiner anderen Beurteilung (so aber noch Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.07.2010, L 15 SF 303/09 B E, juris, Rn. 21; SG Dortmund, Beschluss vom 25.07.2015, S 28 SF 311/13 E, juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08

    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Die zugunsten des bedürftigen Beteiligten eingreifende Forderungssperre würde andernfalls bewirken, dass der Rechtsanwalt einen nicht gerechtfertigten Ausfall hinnehmen müsse (so ausdrücklich Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.07.2010, L 15 SF 303/09 B E, juris; im Ergebnis auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2008, L 19 B 21/08 AS, juris).
  • LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09

    Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs (vgl. den Beschluss des BayLSG vom 21.03.2011, L 15 SF 204/09 B E, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Die nach der Verbindung entstandenen Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts (vgl. hierzu unter b) fallen sodann nur noch im führenden Verfahren an (so schon BayLSG, Beschluss vom 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E -, juris).
  • SG Dortmund, 25.07.2015 - S 28 SF 311/13
    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Die Tatsache, dass nach § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm. § 122 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Forderungssperre eintritt, die eine Geltendmachung der Gebühren gegenüber dem Vertretenen hindert und nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21.02.2008, I ZR 142/06, juris) auch für bereits zuvor verwirklichte Gebührentatbestände gilt, führt zu keiner anderen Beurteilung (so aber noch Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.07.2010, L 15 SF 303/09 B E, juris, Rn. 21; SG Dortmund, Beschluss vom 25.07.2015, S 28 SF 311/13 E, juris Rn. 16).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2017 - L 4 AS 140/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15
    Soweit sich aus der Vorschrift eine vollständige "Sperre" ergeben sollte, wäre dies als gesetzgeberische Wertungsentscheidung hinzunehmen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2017, L 4 AS 140/16 B, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2017 - L 4 AS 141/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
  • LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    Bei der Bestimmung der Höhe der Verfahrensgebühr kann zunächst nur die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Klageverfahren berücksichtigt werden, die ab dem im PKH-Bewilligungsbeschluss genannten Datum der Beiordnung erfolgt ist (vgl. zur alten Rechtslage Beschluss des BayLSG vom 03.05.2018, L 12 SF 233/15).

    aa) Auch nach Auffassung des Senats kann bei der Bestimmung der Höhe der Verfahrensgebühr vorliegend zunächst nur die Tätigkeit der Bg im Klageverfahren berücksichtigt werden, die ab dem im PKH-Bewilligungsbeschluss genannten Datum der Beiordnung (2.6.2017) erfolgt ist (vgl. zur alten Rechtslage Beschluss des Senats vom 3.5.2018, L 12 SF 233/15).

    Eine inhaltliche Überprüfung und Korrektur dieser Entscheidung durch den für die Kostenfestsetzung zuständigen Spruchkörper ist damit nicht möglich (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.7.2015, L 2 SF 11/15 E, juris Rn. 23; so auch Beschluss des Senats vom 3.5.2018, L 12 SF 233/15).

  • LSG Bayern, 11.08.2023 - L 12 SF 140/20

    Sozialgerichtsverfahren: Einfluss der Bewilligung von PKH ab einem ganz konkreten

    Eine inhaltliche Überprüfung und Korrektur dieser Entscheidung durch den für die Kostenfestsetzung zuständigen Spruchkörper ist damit nicht möglich (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.7.2015, L 2 SF 11/15 E, juris Rn. 23; so auch Beschluss des Senats vom 03.05.2018, L 12 SF 233/15).
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