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   LSG Bayern, 09.08.2017 - L 18 SO 8/17 NZB   

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https://dejure.org/2017,32799
LSG Bayern, 09.08.2017 - L 18 SO 8/17 NZB (https://dejure.org/2017,32799)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.08.2017 - L 18 SO 8/17 NZB (https://dejure.org/2017,32799)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. August 2017 - L 18 SO 8/17 NZB (https://dejure.org/2017,32799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen und Umfang eines Erstattungsanspruchs des zweitangegangenen Rehaträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsstreit zwischen Reha-Trägern; Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen; Materiellrechtliche Zuständigkeit für die Leistungserbringung; Ausgleich für die aufgedrängte Zuständigkeit; Anspruch auf Erstattung erbrachter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen und Umfang eines Erstattungsanspruchs des zweitangegangenen Rehaträgers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erstattung erbrachter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX ; Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erstattung erbrachter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2017 - L 18 SO 8/17
    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 S. 1 SGB IX setzt voraus, dass der Erstattungsberechtigte die Reha-Maßnahme als zweiteingegangener Reha-Träger nach § 14 Abs. 1 S. 2 - 4 SGB IX bewilligt hat, dass der Erstattungspflichtige für die Reha-Maßnahme zuständig gewesen ist und zwischen der vom Erstattungsberechtigten erbrachten und der vom Erstattungspflichtigen zu beanspruchenden Reha-Maßnahme sachliche Kongruenz besteht (vgl. BSG vom 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R, juris Rn. 10 ff.).

    Dieser bemisst sich entsprechend dem Gesetzeswortlaut danach, inwieweit die Aufwendungen den für den Erstattungsberechtigten geltenden Rechtsvorschriften entsprachen (vgl. BSG 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R, juris Rn. 20).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2017 - L 18 SO 8/17
    Das Bundessozialgericht verwendet in seiner Rechtsprechung hierfür auch die Formulierung, dass der Versicherte (Rehaempfänger) von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. u.a. BSG vom 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R, juris Rn. 11; BSG vom 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R, juris Rn. 16).
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2017 - L 18 SO 8/17
    Das Bundessozialgericht verwendet in seiner Rechtsprechung hierfür auch die Formulierung, dass der Versicherte (Rehaempfänger) von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. u.a. BSG vom 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R, juris Rn. 11; BSG vom 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R, juris Rn. 16).
  • SG Nürnberg, 05.12.2016 - S 5 SO 15/16

    Voraussetzungen und Umfang eines Erstattungsanspruchs des zweitangegangenen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2017 - L 18 SO 8/17
    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.12.2016, S 5 SO 15/16, wird zurückgewiesen.
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