Rechtsprechung
LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Verwaltungsverfahren - Witwerrente - Einkommensanrechnung - Bestimmtheitsgebot - Ausschluss behördlichen Ermessens - Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Kürzung einer auf Kindererziehungszeiten beruhenden Witwerrente verletzt nicht das Schuztgut aus Art. 6 Abs. 1 oder Abs. 2 GG; Zulässigkeit der Kürzung einer auf Kindererziehungszeiten beruhenden Witwerrente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Kürzung einer auf Kindererziehungszeiten beruhenden Witwerrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 04.06.2008 - S 13 R 692/05
- LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08
- BSG, 30.11.2010 - B 5 R 176/10 B
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - L 7 B 258/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08
Noch weniger ist das Bestimmtheitsgebot eine bloße Verfahrensregelung; demzufolge sind Fehler nicht nach § 41 Abs. 1 SGB X heilbar (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2007 - L 7 B 258/07 AS ER). - BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R
Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige - …
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08
Angelehnt an die Entscheidung BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 8 (RdNr. 18) sowie an das Urteil des BSG vom 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R vermag der Senat keinen Ansatzpunkt für einen atypischen Fall zu erkennen. - BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08
Zwar enthält der Bescheid vom 01.02.2005 keinerlei Ermessenserwägungen, so dass von einem Ermessensnichtgebrauch auszugehen ist (vgl. dazu näher BSG, Urteil vom 30.10.1997 - 4 RA 71/96, RdNr. 23 ff.).
- BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst - …
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08
Angelehnt an die Entscheidung BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 8 (RdNr. 18) sowie an das Urteil des BSG vom 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R vermag der Senat keinen Ansatzpunkt für einen atypischen Fall zu erkennen. - BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08
Daran hat auch die Einführung von Satz 2 in § 114 der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert (vgl. nur BVerwG DVBl 2007, S. 260). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08
Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 87, 1 zum Ausdruck gebracht, dass aus der allgemeinen Pflicht des Staates, die Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern, sich aufgrund der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers keine konkreten Ansprüche auf bestimmte Leistungen herleiten lassen.
- LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 R 481/13
Hinterbliebenenrente - gem §§ 48 Abs 4 S 1 iVm 45 Abs 4 S 2 SGB 10 zu beachtende …
Bezüglich der Zehn-Jahres-Frist darf die Verweisung auf § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X nicht dahin verstanden werden, die Zehn-Jahres-Frist gelte nur unter den darin genannten Voraussetzungen der Nummer 1 oder 2. Die Verweisung bedeutet lediglich, dass grundsätzlich zehn Jahre nach einer wesentlichen Änderung eine Aufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit ausgeschlossen ist (Bayerisches Landessozialgericht 13. Senat, Entscheidungsdatum: 10. Februar 2010, Aktenzeichen: L 13 R 536/08). - LSG Bayern, 20.12.2011 - L 15 VJ 5/08
Pflegezulagegewährung, Impfschaden, postvaccinale Enzephalitis, …
Bezüglich eines ursprünglich rechtswidrigen Verwaltungsakts darf der Bürger darauf vertrauen, dass dieser erst gar nicht erst ergeht (vgl. zum unterschiedlichen Bestandsschutz in § 45 und § 48 SGB X grundlegend Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 10.02.2010 - L 13 R 536/08). - LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 2965/20 Bezüglich der Zehn-Jahres-Frist darf die Verweisung auf § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X nicht dahin verstanden werden, die Zehn-Jahres-Frist gelte nur unter den darin genannten Voraussetzungen der Nummer 1 oder 2. Die Verweisung bedeutet lediglich, dass grundsätzlich zehn Jahre nach einer wesentlichen Änderung eine Aufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit ausgeschlossen ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 10.02.2010, L 13 R 536/08 -, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 13 AS 151/12 Lässt eine "Regelung" unter dem Blickwinkel des Empfängerhorizontes nicht erkennen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, dann kommt zunächst in Betracht, dass sie bereits keine Regelung im eigentlichen Sinn darstellt, wenn sie wegen ihrer Unklarheit keinen Befolgungsanspruch zu entfalten vermag (Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Februar 2010 - L 13 R 536/08 - juris Rdn. 31).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2012 - L 13 AS 287/09 Lässt eine "Regelung" unter dem Blickwinkel des Empfängerhorizontes nicht erkennen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, dann kommt zunächst in Betracht, dass sie bereits keine Regelung im eigentlichen Sinn darstellt, wenn sie wegen ihrer Unklarheit keinen Befolgungsanspruch zu entfalten vermag (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 10. Februar 2010 - L 13 R 536/08 - juris Rn. 31).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10 Lässt eine "Regelung" unter dem Blickwinkel des Empfängerhorizontes nicht erkennen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, dann kommt zunächst in Betracht, dass sie bereits keine Regelung im eigentlichen Sinn darstellt, wenn sie wegen ihrer Unklarheit keinen Befolgungsanspruch zu entfalten vermag (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 10. Februar 2010 - L 13 R 536/08 - juris Rn. 31).
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13 Bezüglich der Zehn-Jahres-Frist darf die Verweisung auf § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X nicht dahin verstanden werden, die Zehn-Jahres-Frist gelte nur unter den darin genannten Voraussetzungen der Nummer 1 oder 2. Die Verweisung bedeutet lediglich, dass grundsätzlich zehn Jahre nach einer wesentlichen Änderung eine Aufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit ausgeschlossen ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 10.02.2010, - L 13 R 536/08 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 191/11 Lässt eine "Regelung" unter dem Blickwinkel des Empfängerhorizontes nicht erkennen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, dann kommt zunächst in Betracht, dass sie bereits keine Regelung im eigentlichen Sinn darstellt, wenn sie wegen ihrer Unklarheit keinen Befolgungsanspruch zu entfalten vermag (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 10. Februar 2010 - L 13 R 536/08 - zit. nach Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 190/11 Lässt eine "Regelung" unter dem Blickwinkel des Empfängerhorizontes nicht erkennen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, dann kommt zunächst in Betracht, dass sie bereits keine Regelung im eigentlichen Sinn darstellt, wenn sie wegen ihrer Unklarheit keinen Befolgungsanspruch zu entfalten vermag (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 10. Februar 2010 - L 13 R 536/08 - zit. nach Juris).