Rechtsprechung
LSG Bayern, 10.06.2009 - L 18 U 303/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - anspruchsbegründende Tatsache - Beweismaß: Vollbeweis - haftungsausfüllende Kausalität - Anlageleiden - Konkurrenzursache - Gelegenheitsursache - sekundäre Sprunggelenksarthrose
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung und Entschädigung eines Ausrutschens in einem Marmorwerk des Vaters des Antragstellers als Arbeitsunfall; Bestehen eines Ursachenzusammenhangs nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung zur Feststellung einer gesundheitlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; haftungsausfüllende Kausalität bei Vorerkrankung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 21.03.2002 - S 2 U 11/00
- LSG Bayern, 10.06.2009 - L 18 U 303/07
Wird zitiert von ... (2)
- SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen …
Während die zur Feststellung eines Arbeitsunfalls führenden anspruchsbegründenden Tatsachen (versicherte Tätigkeit, Unfallereignis und Gesundheitserstschaden) im Vollbeweis gesichert sein müssen (dazu etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 10.06.2009 - L 18 U 303/07 = juris, Rdnr. 38), genügt für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitserstschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2010 - L 3 U 138/07 = juris). - LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - L 8 U 68/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - weitere Unfallfolge - …
Die für das Vorliegen einer Tatsache sprechenden Umstände müssen demnach aufgrund aller in Betracht kommenden Möglichkeiten und Beweistatsachen so stark überwiegen, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifeln könnte (Urteil des Bayrischen LSG vom 10.06.2009 - L 18 U 303/07).