Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39240
LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18 B (https://dejure.org/2018,39240)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.11.2018 - L 20 KR 486/18 B (https://dejure.org/2018,39240)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. November 2018 - L 20 KR 486/18 B (https://dejure.org/2018,39240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Wegen Kostenübernahme gem. § 109 SGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 109 Abs. 1 S. 2
    Übernahme von Sachverständigenkosten auf die Staatskasse

  • rechtsportal.de

    SGB V § 13 Abs. 3 a ; SGG § 109
    Beurteilung aus rückblickender Sicht; Ermessenserwägungen; Kostenübernahme gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 SGG ; objektiv unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht; Sozialgerichtliches Verfahren; umfassender Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; wesentlicher Beitrag zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 09.03.2015 - L 15 VJ 2/15

    Kostenübernahme gem. § 109 SGG bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Entscheidend ist daher auch nicht die subjektive Sichtweise des antragstellenden Beteiligten (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 09.03.2015, L 15 VJ 2/15 B).

    Derartige Fälle werden regelmäßig als solche einer "verfahrensrechtlich objektiv unrichtigen Sachbehandlung" durch das Gericht bezeichnet (Bayer. LSG, Beschluss vom 09.03.2015, L 15 VJ 2/15 B; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.03.1985, L 3 Sb 65/84; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2005, L 9 B 146/03 KR; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2011, L 8 R 516/11 B; Bayer. LSG, Beschluss vom 14.11.2012, L 15 SB 33/09; Keller, a.a.O., § 109, Rdnr. 16a; Reyels, jurisPR-SozR 16/2009, Anm. 5).

    Wird in einer solchen Konstellation der verfahrensrechtlich objektiv unrichtigen Sachbehandlung ein Gutachten gemäß § 109 SGG eingeholt, rechtfertigt dies regelmäßig eine Übernahme der Kosten für das Gutachten auf die Staatskasse, weil andernfalls der Antragsteller ein Kostenrisiko zu tragen hätte, das nicht vom Inhalt des eingeholten Gutachtens abhängt (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 14.11.2012, L 15 SB 33/09, und vom 09.03.2015, L 15 VJ 2/15 B; Niesel, Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 6. Aufl. 2012, Rdnr. 273).

    Im Rahmen der Beschwerdeentscheidung ist die Befugnis zur Ausübung des Ermessens in vollem Umfang auf das Beschwerdegericht übergegangen (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 09.03.2015, L 15 VJ 2/15 B, vom 24.09.2015, L 15 SB 29/15 B, und 31.07.2018, L 20 VS 13/16 B).

    Der Senat sieht grundsätzlich keinen Anlass, eine Kostenübernahme wegen objektiv unrichtiger Sachbehandlung von einem expliziten und unrichtigen Hinweis des Gerichts auf § 109 SGG abhängig zu machen (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 09.03.2015, L 15 VJ 2/15 B).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Ohne diese gebotene Information kann der Leistungsberechtigte nach Ablauf von drei Wochen annehmen, dass sein Antrag als genehmigt gilt (vgl BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33, RdNr. 28).

    Maßgeblich ist - wie im Falle der Entscheidung durch einen bekanntzugebenden Verwaltungsakt - der Zeitpunkt der Bekanntgabe gegenüber dem Antragsteller, nicht jener der behördeninternen Entscheidung über die Information (vgl §§ 39, 37 SGB X; BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33, RdNr. 28; unzutreffend Bayerisches LSG Beschluss vom 25.4.2016 - L 5 KR 121/16 B ER - Juris RdNr. 26).

  • LSG Bayern, 25.04.2016 - L 5 KR 121/16

    Die Genehmigungsfiktion im Krankenversicherungsrecht setzt voraus, dass die

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Damals, also zum Zeitpunkt der Erteilung des Gutachtensauftrags, wurde nämlich teilweise die Ansicht vertreten, dass für die Einhaltung der 3-Wochen-Frist die Erstellung des Bescheides innerhalb der Frist ausreichend, nicht aber dessen Bekanntgabe erforderlich sei (vgl. z.B. Bayer. LSG, Beschluss vom 25.04.2016, L 5 KR 121/16 B ER:.

    Maßgeblich ist - wie im Falle der Entscheidung durch einen bekanntzugebenden Verwaltungsakt - der Zeitpunkt der Bekanntgabe gegenüber dem Antragsteller, nicht jener der behördeninternen Entscheidung über die Information (vgl §§ 39, 37 SGB X; BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33, RdNr. 28; unzutreffend Bayerisches LSG Beschluss vom 25.4.2016 - L 5 KR 121/16 B ER - Juris RdNr. 26).

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Denn der Anspruch der Beschwerdeführerin, wie er mit Anerkenntnis vom 09.08.2018 unstreitig gestellt worden ist, begründet sich einzig und allein mit der Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V. Die Beklagte hat den bei ihr am 26.05.2015 (Dienstag) eingegangenen Antrag der Beschwerdeführerin nicht binnen drei Wochen mit Eingang bei der Beschwerdeführerin verbeschieden; der Bescheid vom 16.06.2015 (Dienstag) ist erst am letzten Tag der 3-Wochen-Frist erstellt, nicht aber, wie dies zur Fristwahrung erforderlich gewesen wäre, der Beschwerdeführerin bekannt gegeben worden (vgl. BSG, Urteil vom 11.07.2017, B 1 KR 26/16 R).

    Erst seit dem Urteil des BSG vom 11.07.2017, B 1 KR 26/16 R, kann zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die Einhaltung der Frist nicht schon durch den Erlass des Bescheides, sondern nur durch dessen Bekanntgabe gewährleistet werden kann.

  • LSG Bayern, 09.02.2009 - L 15 SB 12/09

    Übernahme der für ein Gutachten nach § 109 SGG verauslagten Kosten auf die

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Die Entscheidung über die Kosten beruht auf der entsprechenden Anwendung von § 193 Abs. 1 SGG (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 09.02.2009, L 15 SB 12/09 B, und vom 25.04.2018, L 20 VG 14/18 B).
  • LSG Bayern, 12.03.2012 - L 15 SB 22/12

    Im Rahmen seiner Ermessenserwägungen hat das erstinstanzliche Gericht zu

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Denn mit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bzw. der Ablehnung der Kostenübernahme darf keine Belohnung bzw. Sanktionierung eines bestimmten prozessualen Verhaltens erfolgen (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 12.03.2012, L 15 SB 22/12 B, und vom 25.04.2018, L 20 VG 14/18 B).
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Der Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren gemäß § 109 SGG ist - wie auch in anderen Beschwerdeverfahren - nicht insofern beschränkt, als nur eine eingeschränkte Nachprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht dahingehend eröffnet wäre, ob die Voraussetzungen und die Grenzen des Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind; vielmehr ist von einer vollen Überprüfung und einer eigenen Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts auszugehen (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 19.12.2012, L 15 SB 123/12 B - mit ausführlicher Begründung, umfassenden Erwägungen zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen und ausführlicher Auseinandersetzung mit anderslautender Rechtsprechung).
  • LSG Bayern, 15.05.2013 - L 15 SB 67/13

    Persönliche Untersuchung, Sachverständiger, Gutachten, Gerichtsräume,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Sie wird daher überhaupt nur in seltenen Fällen in Betracht gezogen werden können (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 01.03.2012, L 15 SB 153/09, und vom 15.05.2013, L 15 SB 67/13 B).
  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 15 VK 13/13

    Grad der Schädigung, Versorgung, Oberschenkelamputation, Gutachterkosten,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Nur eine wesentliche Förderung der Sachaufklärung kann zu einer Kostenübernahme führen (vgl. Keller, a.a.O., § 109, Rdnr. 16a; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 21.10.2013, L 15 VK 13/13 B, und vom 24.09.2015, L 15 SB 163/15 B).
  • LSG Bayern, 08.08.2013 - L 15 SB 146/13

    GdB, Gutachten, Kostenübernahme, Staatskasse

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18
    Auch kann über den Umfang der Kostenübernahme auf die Staatskasse keine Sanktionierung der Qualität eines Gutachtens in dem Sinne erfolgen, dass der Antragsteller die Kosten soweit selbst zu tragen hätte, als die Ausführungen des Sachverständigen bei der Erledigung nicht als zutreffende Bewertung zugrunde gelegt worden sind (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 08.08.2013, L 15 SB 146/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 8 R 516/11

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2005 - L 9 B 146/03

    Übernahme der Gutachterkosten nach § 109 SGG auf die Staatskasse

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.03.1985 - L 3 Sb 65/84

    Andere; Begutachtungskosten; Sachbehandlung; Entschließung; Beweisantrag;

  • LSG Bayern, 03.08.2023 - L 17 U 92/23

    Sozialgerichtsverfahren: Kostentragung durch die Staatskasse für Gutachten

    Eine Kostenübernahme kann ferner ausnahmsweise angezeigt sein, wenn im Zusammenhang mit der Beweiserhebung eine objektiv unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht vorgelegen hat (Keller, a.a.O., Rn. 16a; a.A.: Dr. Kühl in: Fichte/Jüttner, 3. Auflage, SGG, § 109 Rn. 12); z.B., weil das Gericht nicht erkannt hat, dass es auf das Beweisthema nicht ankam (Müller in: BeckOGK, Roos/Wahrendorf/Müller, Stand: 01.05.2023, § 109 SGG Rn. 31 unter Hinweis auf § 21 Gerichtskostengesetz - GKG; Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2015 - L 15 VJ 2/15 B -, juris Rn. 19 f. und 40 ff., jeweils m.w.N.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.11.2018 - L 20 KR 486/18 B -, juris Rn. 19 f. m.w.N.).

    Weist das Gericht jedoch darauf hin, dass es für den Rechtsstreit auf die im nach § 109 SGG beantragten Gutachten zu klärenden Fragen aus Rechtsgründen nicht ankommt und besteht der Kläger auf seinem Antrag, kommt keine Kostenübernahme in Betracht (Hintz in: BeckOK SozR, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, 69. Edition, Stand: 01.06.2023, § 109 SGG Rn. 9; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.11.2018 - L 20 KR 486/18 B -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20

    Antrag auf Übernahme der Kosten für ein Sachverständigengutachten auf die

    Eine Legitimation für eine eingeschränkte Kontrolldichte lässt sich für die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen im Instanzenweg nicht finden, da erst- und zweitinstanzliches Gericht - anders als Behörde und Gericht - nicht Teile unterschiedlicher verfassungsrechtlich vorgegebener Gewalten sind und insofern kein verfassungsrechtlich geschützter Kernbereich, der eine Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte bei Ermessensentscheidungen begründen könnte, vorhanden ist (so überzeugend Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - L 15 SB 123/12 B - juris Rn. 19, mit weiterer Argumentation und umfassender Darstellung des Sach- und Streitstandes, a. a. O. Rn. 14 ff.; zustimmend u. a. Keller, a. a. O., § 109 Rn. 22 m. w. N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. August 2018 - L 11 R 183/18 B - juris Rn. 12; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. November 2018 - L 20 KR 486/18 B - juris Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht