Rechtsprechung
   LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,2947
LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17 (https://dejure.org/2019,2947)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.01.2019 - L 10 AL 238/17 (https://dejure.org/2019,2947)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - L 10 AL 238/17 (https://dejure.org/2019,2947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,2947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld in einer vorlesungsfreien Zeit während eines Medizinstudiums; Fehlende Verfügbarkeit; Darlegungs- und Beweis...

  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung: Zur Frage der Verfügbarkeit eines Studierenden bei Arbeitslosmeldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld in einer vorlesungsfreien Zeit während eines Medizinstudiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Das Aufzeigen einer bloß theoretischen Möglichkeit, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, genügt (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R -, Beschluss vom 19.07.2017 - B 11 AL 29/17 B - Urteil des Senats, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2017 - L 18 AL 100/16 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2014 - L 9 AL 130/13 - alle nach juris).

    Das BSG (Urteile vom 24.07.1997 - 11 RAr 99/96 - und vom 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R - beide nach juris) hat zur Vorgängerregelung in § 103a Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ausgeführt, Art. 3 Abs. 1 GG sei nicht berührt.

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Hinzu kommt, dass die Neuregelung in § 103a Abs. 2 AFG gerade in Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG vom 18.11.1986 (1 BvL 29/83, 1 BvL 30/83, 1 BvL 33/83, 1 BvL 34/83, 1 BvL 36/83 - juris) erfolgte, mit der die Vorgängervorschrift (§ 118a Abs. 1 AFG) für verfassungswidrig erachtet wurde, und die den Vorgaben des BVerfG entsprechen wollte.
  • LSG Bayern, 11.12.2002 - L 10 AL 243/01

    Anspruch auf Arbeitslosengeld eines Studenten des Magisterstudiums;

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Rechnet man zu den sich so ergebenden rund 37 Wochenstunden nur 10 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit hinzu - was der Senat bereits für sehr knapp bemessen hält (vgl. dazu Urteil des Senats vom 11.12.2002 - L 10 AL 243/01 - juris) -, wäre der Klägerin daneben, auch unter Berücksichtigung des Wochenendes, keine Tätigkeit mehr möglich gewesen, die sich als prägend für ihr Erscheinungsbild hätte darstellen können.
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Die hierbei dem Gesetzgeber gesetzten Grenzen reichen von einer Beschränkung auf das Willkürverbot bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen, wobei er im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit grundsätzlich über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Jedoch war die Klägerin in dem Zeitraum weiterhin als ordentliche Studentin im Studiengang Humanmedizin an einer Universität immatrikuliert und hat ihr Studium auch tatsächlich betrieben (zur möglichen Relevanz des tatsächlichen Betreibens der Ausbildung: vgl. BSG, Beschluss vom 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B - mit Verweis auf: BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R - beide nach juris), wie sich aus ihren insofern nicht anzuzweifelnden Darlegungen ergibt.
  • BSG, 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Jedoch war die Klägerin in dem Zeitraum weiterhin als ordentliche Studentin im Studiengang Humanmedizin an einer Universität immatrikuliert und hat ihr Studium auch tatsächlich betrieben (zur möglichen Relevanz des tatsächlichen Betreibens der Ausbildung: vgl. BSG, Beschluss vom 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B - mit Verweis auf: BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R - beide nach juris), wie sich aus ihren insofern nicht anzuzweifelnden Darlegungen ergibt.
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Allerdings wird bei einem längeren Ausschöpfen der 20-Stunden-Grenze im Semester und einer vollschichtigen Beschäftigung in den Semesterferien das Erscheinungsbild eines Arbeitnehmers bestehen, weil dann insgesamt eine weit mehr als halbschichtige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R - m.w.N.; Urteil des Senats vom 15.02.2017 - L 10 AL 285/15 - m.w.N., alle nach juris; Brand in Brand, SGB 111, 8. Aufl., § 27, Rn. 26 ff.; Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, Stand 27. März 2018, § 27, Rn. 36 ff.).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Das BSG (Urteile vom 24.07.1997 - 11 RAr 99/96 - und vom 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R - beide nach juris) hat zur Vorgängerregelung in § 103a Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ausgeführt, Art. 3 Abs. 1 GG sei nicht berührt.
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R

    Arbeitslosengeld - Bemessung - freiwillig weiterversicherter Selbstständiger -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Diese Klage ist auch ohne exakte Bezifferung der Höhe der begehrten Leistung zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R - juris), denn das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs - bei stattgebender Entscheidung - ist wahrscheinlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 9 AL 130/13

    Schulische Weiterbildung an einer Fachschule für Wirtschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17
    Das Aufzeigen einer bloß theoretischen Möglichkeit, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, genügt (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R -, Beschluss vom 19.07.2017 - B 11 AL 29/17 B - Urteil des Senats, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2017 - L 18 AL 100/16 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2014 - L 9 AL 130/13 - alle nach juris).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 285/15

    Werkstudententätigkeit an einer Tankstelle ist versicherungsfrei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 100/16

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit eines Studenten -

  • BSG, 19.07.2017 - B 11 AL 29/17 B

    Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit; Grundsatzrüge; Auswertung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - L 8 BA 140/18

    Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen

    Hierzu ist es indessen ausweislich der vorgelegten Arbeitszeitdokumentationen nicht gekommen, sodass die Frage, ob eine Tätigkeit von 20 Stunden während der Vorlesungszeit und 40 Stunden während der vorlesungsfreien Zeit gegen die Annahme von Versicherungsfreiheit spricht (so Bayerisches LSG, Urteil v. 23.1.2019, L 10 AL 238/17, juris-Rdnr. 20 m.w.N.), nicht entschieden werden muss.
  • SG Magdeburg, 14.08.2023 - S 20 AL 166/20

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Widerlegung

    Denn bei der Frage, ob eine versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung bei ordnungsgemäßer Erfüllung der in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen ausgeübt werden kann, ist nicht auf individuelle Umstände (etwa hohe Begabung, besonders hohe Motivation oder besonderes Organisationstalent) abzustellen (vgl. bayerisches LSG vom 23.01.2019, L 10 AL 238/17, Rn. 20), vielmehr ist maßgeblich die objektive Einordnung des Ausbildungsganges sowie der Grundsatz, dass ein Student nach den für Studenten geltenden Sondervorschriften zu behandeln ist, solange er seinem Erscheinungsbild nach Student bleibt (BSG vom 17.12.1997,11 RAr 25/97, Rn. 17; bayerisches LSG a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht