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   LSG Bayern, 28.02.2011 - L 16 SB 141/07   

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https://dejure.org/2011,21245
LSG Bayern, 28.02.2011 - L 16 SB 141/07 (https://dejure.org/2011,21245)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.02.2011 - L 16 SB 141/07 (https://dejure.org/2011,21245)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - L 16 SB 141/07 (https://dejure.org/2011,21245)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2011 - L 16 SB 141/07
    Nach beiden Vorschriften waren für die Einstufung die AHP maßgeblich, bei denen es sich nach der Rechtsprechung um antizipierte Sachverständigengutachten mit normähnlicher Wirkung handelte (aus der umfangreichen Rspr. siehe nur BSG, Urteil vom 18.09.2003, Az. B 9 SB 3/02 R Rdnr. 21 bei juris = BSGE 91, 205).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2011 - L 16 SB 141/07
    Deshalb scheidet ein Anspruch des Klägers auf Rücknahme dieses bestandskräftigen Bescheides nach § 44 SGB X von vornherein aus, ohne dass zu klären ist, auf welchen Tatbestand des § 44 SGB X der Anspruch zu stützen wäre (dazu BSGE 69, 14).
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84

    Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots - Ausreiseverbot -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2011 - L 16 SB 141/07
    Dabei kann dahinstehen, ob der Feststellung eines GdB von 50 bereits der gerichtliche Vergleich vom 09.07.2003 entgegensteht, was dann der Fall wäre, wenn diesem Vergleich neben dem Anerkenntnis eines GdB von 50 für die Zeit vor dem 09.07.2003 auch ein materiell-rechtlich wirksamer Verzicht (vgl. § 46 SGB I) hinsichtlich einer Erhöhung des GdB für die - im damaligen Verfahren auch streitgegenständliche - Zeit bis zum 09.07.2003 zu entnehmen gewesen wäre (zur Möglichkeit eine solchen materiell-recht-lichen Verzichts im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs siehe BSG, Urteil vom 15.10.1985, Az. 11a RA 58/84 Rdnrn. 13 f. bei juris = SozR 2200 § 1251 Nr. 115).
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