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   LSG Bayern, 30.07.2020 - L 4 KR 516/19   

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https://dejure.org/2020,28849
LSG Bayern, 30.07.2020 - L 4 KR 516/19 (https://dejure.org/2020,28849)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.07.2020 - L 4 KR 516/19 (https://dejure.org/2020,28849)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - L 4 KR 516/19 (https://dejure.org/2020,28849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Unzulässige Untätigkeitsklage bei schlichtem Verwaltungshandeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2020 - L 4 KR 516/19
    Die Mitteilung vom 25.10.2018 entspreche noch nicht einmal einer Vollstreckungsankündigung, die schon keine Verwaltungsaktqualität habe (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 38/14 R, Rn. 15, juris).
  • BSG, 29.12.2016 - B 4 AS 319/16 B

    SGB-II -Leistungen; Grundsatzrüge; Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt;

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2020 - L 4 KR 516/19
    Sie sei bloße Zahlungsaufforderung ohne Verwaltungsaktqualität (vgl. BSG, Beschluss vom 29.12.2016, B 4 AS 319/16 B, Rn. 14, juris).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2020 - L 4 KR 516/19
    Bei einer Untätigkeitsklage sei auf den Wert des erstrebten Verwaltungsakts abzustellen (BSG, Beschluss vom 06.10.2011, B 9 SB 45/11 B, SozR 4-1500 § 144 Nr. 7).
  • SG Bremen, 06.10.2016 - S 17 AL 125/15
    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2020 - L 4 KR 516/19
    Die Frage, ob eine Behörde einen "Widerspruch", der sich nicht gegen einen Verwaltungsakt, sondern gegen ein sonstiges Verwaltungshandeln richtet, zu bescheiden hat oder nicht, wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich gesehen (vgl. Loytved, Anmerkung zu SG Bremen, Beschluss v. 06.10.2016, S 17 AL 125/15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - L 9 KR 322/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Passivlegitimation bei Einwendungen gegen den

    Soweit sie dies mittels schlichter Zahlungsaufforderungen getan hat oder der Ankündigung, ein bestehendes Lastschriftmandat zu nutzen, liegt darin kein anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern ein schlicht hoheitliches Handeln (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juli 2020 - L 4 KR 516/19 -, Rn. 35, juris).

    Die Rechte der Klägerin werden durch Aufforderungen und Ankündigungen der Krankenkasse, z.B. als Einzugsstelle, weder unmittelbar begründet noch geändert, aufgehoben oder mit bindender Wirkung festgestellt (Bayerisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2020 - L 4 KR 516/19 -, Rn. 43/44, juris).

  • SG Duisburg, 09.08.2021 - S 10 BA 26/21
    Es handelt sich um eine schlichte Zahlungsaufforderung, das heißt um schlicht hoheitliches Handeln und nicht um einen eigenen Verwaltungsakt (vgl. LSG Berlin Brandenburg Urteil vom 26.01.2021 L 9 KR 322/20; Bayrisches LSG Urteil vom 30.07.2020 L 4 KR 516/19; BSG Beschluss vom 29.12.2016 B 4 AS 319/16 B).
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