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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16 B ER, L 23 SO 340/16 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1597
LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16 B ER, L 23 SO 340/16 B ER PKH (https://dejure.org/2017,1597)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2017 - L 23 SO 339/16 B ER, L 23 SO 340/16 B ER PKH (https://dejure.org/2017,1597)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - L 23 SO 339/16 B ER, L 23 SO 340/16 B ER PKH (https://dejure.org/2017,1597)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86a Abs 1 S 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage - Anordnung der sofortigen Vollziehung - besonderes öffentliches Interesse - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 1 SGG, § 82 SGB 12
    Einkommen - Straftat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzurechnendes Einkommen aus Kick-Back-Zahlungen des Pflegedienstes hinsichtlich Leistungsgewährung; Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter hinsichtlich Rückforderungen; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Grundsicherungsleistungen bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Grundsicherungsleistungen bei Alter und Erwerbsminderung; Kick-Back-Zahlungen; Gewinne aus begangenen Straftaten kein Einkommen

  • rechtsportal.de

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung von Gewinnen aus begangenen Straftaten als Einkommen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - L 20 AS 2161/12

    Auslegung des Antrages - Voraussetzungen für Anordnung Aufhebung der Vollziehung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16
    Deshalb muss hierfür ein besonderes Interesse des Betroffenen auch im Falle der Geltendmachung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII dargelegt werden (LSG Berlin-Brandenburg v. 01.11.2012 - L 20 AS 2161/12 B ER - juris, Rn. 35; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 86 b, Rn. 10a; Hintz/Lowe, SGG, § 86 b, Rn. 70).

    Antragsteller, die eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung erwirkt haben, sind bei Nichtbefolgen der Behörde grundsätzlich gehalten, ihre Ansprüche in einem auf Vornahme gerichteten einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 86 b Abs. 2 SGG geltend zu machen (LSG Berlin-Brandenburg v. 01.11.2012, a.a.O., Rn. 37), weshalb die Anordnung der Aufhebung der Vollziehung durch das Gericht auf Ausnahmefälle beschränkt ist (Keller, a.a.O.), die hier nicht vorliegen.

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16
    So hat das Bundessozialgericht - BSG - bereits im Recht der Arbeitslosenhilfe angenommen, dass durch eine Straftat erlangtes Einkommen dann nicht als Einkommen angerechnet werden kann, wenn eine Rückzahlungspflicht des Leistungsberechtigten an den Geschädigten von vornherein feststeht (BSG v. 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R - juris, Rn. 21, 25).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16
    Es müssen besondere Gründe dafür sprechen, dass der Verwaltungsakt schon jetzt und nicht erst nach Eintritt der Bestandskraft vollzogen wird (BVerfG in NVwZ 1996, 58, 59, m. w. N.).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16
    Zu beachten ist jedoch, dass es vorliegend bei einer Anhörung zu einer beabsichtigten Korrekturentscheidung nach § 48 SGB X und tatsächlicher (Teil-)Aufhebungen nach § 45 SGB X mit dem Bescheid und dem Widerspruchsbescheid an einer ordnungsgemäßen vorherigen Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X fehlen dürfte (vgl. zu Anhörungen bei Aufhebungsentscheidungen nach §§ 45, 48 SGB aktuell: BSG v. 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R - Terminbericht; vgl. zu "Umdeutungen" auch BSG v. 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R - juris, Rn. 33f., dort Anhörungsmangel offengelassen, Rn. 39).
  • SG Berlin, 21.10.2016 - S 146 SO 1487/16

    Gewinne aus Straftaten sind nicht auf den sozialhilferechtlichen Bedarf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16
    Zutreffend geht jedoch das Sozialgericht Berlin mit der Entscheidung vom 21. Oktober 2016 (S 146 SO 1487/16 ER - juris; nachfolgend Beschluss des Senats v. 20.12.2016 - L 23 SO 298/16 B ER) davon aus, dass bei gebotener normativer Betrachtungsweise Gewinne aus begangenen Straftaten nicht als Einkommen im Sinne des § 82 SGB XII Berücksichtigung finden können.
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16
    Zu beachten ist jedoch, dass es vorliegend bei einer Anhörung zu einer beabsichtigten Korrekturentscheidung nach § 48 SGB X und tatsächlicher (Teil-)Aufhebungen nach § 45 SGB X mit dem Bescheid und dem Widerspruchsbescheid an einer ordnungsgemäßen vorherigen Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X fehlen dürfte (vgl. zu Anhörungen bei Aufhebungsentscheidungen nach §§ 45, 48 SGB aktuell: BSG v. 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R - Terminbericht; vgl. zu "Umdeutungen" auch BSG v. 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R - juris, Rn. 33f., dort Anhörungsmangel offengelassen, Rn. 39).
  • OVG Berlin, 09.03.1967 - VI B 23.66
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16
    Im Übrigen ist der Senat der Auffassung, dass Einkünfte aus strafbaren Handlungen von der öffentlichen Hand insbesondere dann nicht als Einsatz zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Minderung eines Anspruchs auf staatliche Sozialleistungen verlangt werden kann, wenn Ersatzansprüche Geschädigter bestehen können (vgl. zum Nichteinsatz unrechtmäßig erworbener Mittel zum Lebensunterhalt auch OVG Berlin v. 09.03.1967 - VI B 23.66 - FEVS 15, 20).
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