Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 1 KR 345/15 KL ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 130b Abs 3 SGB 5, § 130b Abs 5 SGB 5, § 130b Abs 6 SGB 5, § 217f SGB 5, § 1 Abs 2 SGB 10
Krankenversicherung - Vereinbarung über Erstattungsbeträge für Arzneimittel - Festsetzung durch Schiedsstelle - kein Abstellen auf gegriffene Größen - wirksame Nachholung einer unterbliebenen Anhörung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Kosten einer Vergleichstherapie durch die Schiedsstelle; Nachholung einer unterbliebenen Anhörung; Zulassung eines Arzneimittels zur HIV-Therapie i.R.e. Erstattungsbetrags; Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Schiedsspruchs über die Vereinbarung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 130b; SGB X § 41
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Schiedsspruchs über die Vereinbarung von Erstattungsbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen ; Krankenversicherung; Unzulässigkeit des Abstellens auf gegriffene Größen bei der Berechnung der Kosten einer Vergleichstherapie - rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Schiedsspruchs über die Vereinbarung von Erstattungsbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 72 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Arzneimittelhersteller | Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V | Vergleichstherapie/Anhörung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 376/14
Krankenversicherung - Schiedsstellenentscheidung nach § 130b SGB 5 - Verstoß …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 1 KR 345/15
Am 10. Oktober 2014 hat die Antragstellerin Anfechtungsklage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen L 1 KR 376/14 KL mit dem Antrag erhoben, den Schiedsspruch aufzuheben.Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die Gerichtsakte aus dem Verfahren L 1 KR 376/14 KL Bezug genommen.
- BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 1 KR 345/15
Die Antragsgegnerin ist nämlich Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X (…Luthe in Hauck/Noftz, SGB V, K § 130b, Rn. 74), sie wird im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auf der Grundlage des öffentlichen Rechts tätig, ihre personelle Zusammensetzung wird vom Gesetzgeber in § 130b Abs. 5 SGB V vorgeschrieben, sie ist auf dauerhaften Bestand angelegt und ihre Arbeitsweise wird gemäß § 130b Abs. 6 SGB V durch eine öffentlich-rechtliche Verfahrensordnung geregelt (vgl. BSG Urt. v. 25. November 2010 - B 1 KR 1/10 R und v. 13. November 2012 - B 1 KR 27/11 R). - BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R
Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 1 KR 345/15
Die Antragsgegnerin ist nämlich Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X (…Luthe in Hauck/Noftz, SGB V, K § 130b, Rn. 74), sie wird im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auf der Grundlage des öffentlichen Rechts tätig, ihre personelle Zusammensetzung wird vom Gesetzgeber in § 130b Abs. 5 SGB V vorgeschrieben, sie ist auf dauerhaften Bestand angelegt und ihre Arbeitsweise wird gemäß § 130b Abs. 6 SGB V durch eine öffentlich-rechtliche Verfahrensordnung geregelt (vgl. BSG Urt. v. 25. November 2010 - B 1 KR 1/10 R und v. 13. November 2012 - B 1 KR 27/11 R). - BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R
Unangekündigte Außenprüfung - Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 1 KR 345/15
Die Ermessensentscheidung als solche kann aber nicht nachgeholt und unterlaufene Ermessensfehler können nicht geheilt werden (BSG v. 1. März 2011 - B 7 AL 2/10 R - juris Rn 14). - LSG Bayern, 22.07.2015 - L 1 LW 7/13
Nachholung der Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 1 KR 345/15
Ergeben sich aus einer Anhörung dagegen neue Aspekte, die bisher nicht bedacht worden sind, aber bei der Ausübung des Ermessens hätten berücksichtigt werden müssen, ist eine Heilungsmöglichkeit ausgeschlossen und die Ermessensentscheidung rechtswidrig (Bayerisches LSG v. 22. Juli 2015 - L 1 LW 7/13 ZVW - juris Rn 72).
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - L 14 KR 218/18
Frühe Nutzenbewertung - Erstattungsbetrag - Schiedsspruch - Bindungswirkung von …
In die gleiche Richtung gehe der Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 3. März 2016 (L 1 KR 345/15 KL ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 1 KR 372/16
Gerichtliche Kontrolle eines Schiedsspruchs zur Nutzenbewertung eines …
Richtige Klageart in der Hauptsache ist die Anfechtungsklage, weil die Festsetzung eines Erstattungsbetrages für ein Arzneimittel durch die Schiedsstelle Verwaltungsakt ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats v. 3. März 2016 - L 1 KR 345/15 KL ER - juris Rn 31). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 376/14
Krankenversicherung - Schiedsstellenentscheidung nach § 130b SGB 5 - Verstoß …
Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die Gerichtsakte aus dem Verfahren L 1 KR 499/14 KL ER und L 1 KR 345/15 KL ER sowie die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.