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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14   

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https://dejure.org/2018,23584
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14 (https://dejure.org/2018,23584)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2018 - L 7 KA 76/14 (https://dejure.org/2018,23584)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - L 7 KA 76/14 (https://dejure.org/2018,23584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 Abs 3 S 1 Alt 2 Ärzte-ZV, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, § 106a Abs 2 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, EBM-Ä 2008
    Vertragsärztliche Versorgung - ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte - übergroßer Praxisumfang - Obergrenze von 561.500 Punkten - Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten zur Aufrechterhaltung des übergroßen Praxisumfangs - kein Nachweis eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 ZO-Ärzte, § 106a SGB 5
    Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen - Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte - Obergrenze von 561.500 Punkten - Vergütung von Leistungen der sog. großen Psychotherapie - sachlich-rechnerische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 15 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten: Übergroße Psychotherapeutenpraxis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 13/09 R

    Vertragsarzt - Vergütung zeitgebundener und genehmigungsbedürftiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    In Umsetzung des Urteils vom 10. November 2010 und der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R) unterzog die Beklagte die Praxis der Klägerin einer Überprüfung.

    Die weitere Vorgabe des BSG (vgl. Urteil vom 17. März 2010, a.a.O.), dass alle von den Weiterbildungsassistenten erbrachten Leistungen der Klägerin als eigene Leistungen zugerechnet werden könnten, sei laut des Bescheides vom 30. Dezember 2011 ebenfalls erfüllt.

    Ein übergroßer Praxisumfang liegt in der Regel vor, wenn die Praxis eine Fallzahl aufweist, die in etwa zweimal oder jedenfalls zweieinhalbmal so groß ist wie der Fallzahldurchschnitt vergleichbarer Vertragsärzte, wobei arztindividuelle Gegebenheiten außer Betracht zu lassen sind (BSG, Urteile vom 28. September 2005 - B 6 KA 14/04 R - und vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, jeweils juris; so auch Bäune, in: ders./Meschke/Rothfuß, (Zahn-)Ärzte-ZV-Kommentar, 2008, § 32 Ärzte-ZV Rn. 50; Ladurner, (Zahn-)Ärzte-ZV-Kommentar, 2017, § 32 Ärzte-ZV Rn. 59; Pawlita, in: jurisPK-SGB V, 3.A., § 95 SGB V Rn. 400; Schallen, Zulassungsverordnung, 8.A., § 32 Rn. 74; Scholz, in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 3/2017, § 32 Ärzte-ZV Rn. 42; auf "zweieinhalb bis dreimal so viele Scheine" stellen Bedei/Zalewski in: Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, § 32 Ärzte-ZV Rn. E 32-14, ab; allgemein kritisch hingegen: Stellpflug, MedR 2011, 115).

    Diese z.T. nicht unerheblichen Schwierigkeiten werden weitgehend vermieden, wenn man für die Fachgruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen vertragsärztlichen Leistungserbringer als maßgebliche Vergleichsgröße auf die Punktzahlgrenze von 561.150 Punkten abstellt, weil dieses Punktzahlvolumen im hier streitigen Zeitraum die Vollauslastung einer Praxis mit zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen beschreibt (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, juris, m.w.N.).

    So hat das BSG (Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, juris) die o.g. Vollauslastungsgrenze nicht nur für die Frage, ob Leistungen von Weiterbildungsassistenten dem ausbildenden Vertragsarzt als eigene Leistung zuzurechnen sind, in den Blick genommen, sondern ausdrücklich auch für die Prüfung eines übergroßen Praxisumfangs nach § 32 Abs. 3 Satz 1, Alt. 2 Ärzte-ZV.

    Denn dessen Auffassung, dass von einer übergroßen Praxis ab dem doppelten bzw. dem zweieinhalbfachen eines durchschnittlichen Praxisumfangs auszugehen sei (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, juris), berücksichtigt offenkundig im Sinne eines Sicherheitszuschlags (zum Sicherheitsabschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung: BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 41/13 R -, juris, m.w.N.) die Unschärfe, die mit dem Abstellen auf den Fachgruppendurchschnitt verknüpft ist.

    In Übereinstimmung damit hat auch das BSG (Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, juris) schon bei weniger als dem Doppelten der Vollauslastung (561.150 Punkte x 2 = 1.122.300 Punkte) Anlass für eine Prüfung nach § 32 Abs. 3 Satz 1 SGB V gesehen.

    Um dieses Zieles der Qualitätssicherung willen soll mit § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV verhindert werden, dass Assistenten zur Vergrößerung der Kassenpraxis oder zur Aufrechterhaltung einer übergroßen Praxis beschäftigt werden (BSG, Urteile vom 28. September 2005 - B 6 KA 14/04 R - und vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R; jeweils juris).

    Dass die Tätigkeit der beiden o.g. Weiterbildungsassistentinnen (trotz schon bestehender übergroßer Praxis) genehmigt war, ist bedeutungslos (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, juris).

    Prüfungsmaßnahmen, die dasselbe Ziel wie die nicht zulässige pauschale Vergütungsminderung für Assistentenleistungen verfolgen, stehen deshalb der Beklagten auch jetzt noch zur Verfügung, soweit die Klägerin höheres Honorar beansprucht, als ihr von der Beklagten zuerkannt worden ist (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, juris).

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    Ein übergroßer Praxisumfang liegt in der Regel vor, wenn die Praxis eine Fallzahl aufweist, die in etwa zweimal oder jedenfalls zweieinhalbmal so groß ist wie der Fallzahldurchschnitt vergleichbarer Vertragsärzte, wobei arztindividuelle Gegebenheiten außer Betracht zu lassen sind (BSG, Urteile vom 28. September 2005 - B 6 KA 14/04 R - und vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, jeweils juris; so auch Bäune, in: ders./Meschke/Rothfuß, (Zahn-)Ärzte-ZV-Kommentar, 2008, § 32 Ärzte-ZV Rn. 50; Ladurner, (Zahn-)Ärzte-ZV-Kommentar, 2017, § 32 Ärzte-ZV Rn. 59; Pawlita, in: jurisPK-SGB V, 3.A., § 95 SGB V Rn. 400; Schallen, Zulassungsverordnung, 8.A., § 32 Rn. 74; Scholz, in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 3/2017, § 32 Ärzte-ZV Rn. 42; auf "zweieinhalb bis dreimal so viele Scheine" stellen Bedei/Zalewski in: Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, § 32 Ärzte-ZV Rn. E 32-14, ab; allgemein kritisch hingegen: Stellpflug, MedR 2011, 115).

    Die Auffassung, dass die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten - wie vom Sozialgericht vertreten - kausal für die Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs sein müsse, hat das BSG (Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 14/04 R -, juris; ihm folgend Steinhilper, MedR 2006, 307) i.E. verworfen.

    Um dieses Zieles der Qualitätssicherung willen soll mit § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV verhindert werden, dass Assistenten zur Vergrößerung der Kassenpraxis oder zur Aufrechterhaltung einer übergroßen Praxis beschäftigt werden (BSG, Urteile vom 28. September 2005 - B 6 KA 14/04 R - und vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R; jeweils juris).

  • SG Berlin, 20.04.2016 - S 22 KA 161/14

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Medizinisches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    57 Aber auch soweit in der Rechtsprechung ein Kausalzusammenhang zwischen der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs gefordert wurde (SG Berlin, Urteile vom 25. September 2013 - S 83 KA 323/12 - , vom 20. April 2016 - S 22 KA 161/14 - und vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 - jeweils juris), wurde er nur bei Fehlen plausibler Erklärungen für den übergroßen Praxisumfang angenommen.

    Zugleich wurde betont, dass es grundsätzlich dem Vertragsarzt obliegt, "besondere Umstände darzulegen, die schlüssig die Annahme entkräften können, die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten stehe im Zusammenhang mit der festgestellten Fallzahl" (SG Berlin, Urteil vom 20. April 2016 - S 22 KA 161/14 -, juris).

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    Eine nach den Bestimmungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung rechtmäßige (Teil-)Rücknahme des Honorarbescheids mit Wirkung für die Vergangenheit löst nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der Leistung aus (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, juris, m.w.N.).

    Eine vergleichbare Situation mit der wissentlichen Duldung systematisch fachfremder Tätigkeit oder einer Leistungserbringung ohne die hierzu erforderliche Abrechnungsgenehmigung liegt nicht vor (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, juris, m.w.N.).

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    Der rechtswidrig begünstigende Honorarbescheid wäre insoweit nur noch nach den Vertrauensausschlusstatbeständen des § 45 (Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 1) SGB X rücknehmbar (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - B 6 KA 17/05 R -, juris).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    Die Grenze von 561.500 Punkten wurde in der Rechtsprechung des BSG entwickelt, um für überwiegend bzw. ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte und Psychotherapeuten einen Mindestpunktwert zu errechnen, der dem aus Verfassungsrecht abgeleiteten Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (hierzu: Amoulong, Die Honorarverteilung im Vertragsarztrecht, insbes. S. 247ff.) genügt (grundlegend: BSG, Urteile vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 46/97 R -, und vom 25. August 1999 - B 6 KA 14/98 R - zuletzt: Urteil vom 25. Januar 2017 - B 6 KA 6/16 R - m.w.N.; alle juris).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    Denn dessen Auffassung, dass von einer übergroßen Praxis ab dem doppelten bzw. dem zweieinhalbfachen eines durchschnittlichen Praxisumfangs auszugehen sei (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, juris), berücksichtigt offenkundig im Sinne eines Sicherheitszuschlags (zum Sicherheitsabschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung: BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 41/13 R -, juris, m.w.N.) die Unschärfe, die mit dem Abstellen auf den Fachgruppendurchschnitt verknüpft ist.
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    Die Grenze von 561.500 Punkten wurde in der Rechtsprechung des BSG entwickelt, um für überwiegend bzw. ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte und Psychotherapeuten einen Mindestpunktwert zu errechnen, der dem aus Verfassungsrecht abgeleiteten Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (hierzu: Amoulong, Die Honorarverteilung im Vertragsarztrecht, insbes. S. 247ff.) genügt (grundlegend: BSG, Urteile vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 46/97 R -, und vom 25. August 1999 - B 6 KA 14/98 R - zuletzt: Urteil vom 25. Januar 2017 - B 6 KA 6/16 R - m.w.N.; alle juris).
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 6/16 R

    Vertragspsychotherapeut - Vergütung mit festen Punktwerten - Begrenzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    Die Grenze von 561.500 Punkten wurde in der Rechtsprechung des BSG entwickelt, um für überwiegend bzw. ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte und Psychotherapeuten einen Mindestpunktwert zu errechnen, der dem aus Verfassungsrecht abgeleiteten Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (hierzu: Amoulong, Die Honorarverteilung im Vertragsarztrecht, insbes. S. 247ff.) genügt (grundlegend: BSG, Urteile vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 46/97 R -, und vom 25. August 1999 - B 6 KA 14/98 R - zuletzt: Urteil vom 25. Januar 2017 - B 6 KA 6/16 R - m.w.N.; alle juris).
  • SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13

    Vergütung für die von Weiterbildungsassistenten erbrachten antrags- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14
    57 Aber auch soweit in der Rechtsprechung ein Kausalzusammenhang zwischen der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs gefordert wurde (SG Berlin, Urteile vom 25. September 2013 - S 83 KA 323/12 - , vom 20. April 2016 - S 22 KA 161/14 - und vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 - jeweils juris), wurde er nur bei Fehlen plausibler Erklärungen für den übergroßen Praxisumfang angenommen.
  • SG Berlin, 25.09.2013 - S 83 KA 323/12
  • SG Berlin, 13.09.2017 - S 83 KA 423/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung - Beschäftigung eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - L 7 KA 86/08

    Verträgsärztliches Honorar - psychotherapeutische Leistungen - probatorische

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 52/19

    Reformatio in peius - Honorarbescheid - Bindungswirkung - Teilbestandskraft -

    Die Voraussetzungen für die zulässige Durchbrechung der Bestandskraft sind nicht deshalb unbeachtlich, weil es sich bei der Neubescheidung des Honorars durch Berücksichtigung des Investitionskostenabschlags nur um eine bloße Nachbesserung bisheriger Maßnahmen in modifizierter Form handelte (dazu BSG, Urteil vom 17. Mai 2010 - B 6 KA 13/09 R Rdnr. 35; Urteil des Senats vom 9. Mai 2018 - L 7 KA 76/14 -, Rdnr. 62, jeweils zitiert nach juris).
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