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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 30 P 40/16   

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https://dejure.org/2020,9046
LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 30 P 40/16 (https://dejure.org/2020,9046)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2020 - L 30 P 40/16 (https://dejure.org/2020,9046)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2020 - L 30 P 40/16 (https://dejure.org/2020,9046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 14 Abs 1 SGB 11, § 14 Abs 4 SGB 11, § 15 Abs 1 SGB 11, § 15 Abs 3 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Aufhebung einer ursprünglichen Leistungsgewährung bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (hier: Rückstufung von Pflegestufe III auf Pflegestufe II) - Vergleich des Hilfebedarfs - Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 30 P 40/16
    Zu vergleichen sind nach § 48 Abs. 1 SGB X stets die zum Zeitpunkt des Widerrufs bestehenden tatsächlichen Verhältnisse mit jenen, die zum Zeitpunkt der letzten Leistungsbewilligung, bei der die Anspruchsvoraussetzungen vollständig geprüft worden sind, vorhanden gewesen sind (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 07. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R -, zitiert nach juris Rn. 19).
  • BSG, 21.02.2002 - B 3 P 12/01 R

    Pflegeversicherung - Feststellung - Pflegebedarf - Transferzeit - Verlassen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 30 P 40/16
    Im Rahmen der §§ 14 und 15 SGB XI kommt es mithin maßgeblich auf den Zeitaufwand an, den nach objektiven Maßstäben eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für den erforderlichen Hilfebedarf benötigen würde, weil ansonsten bei gleichem Pflegebedarf des Pflegebedürftigen je nach Wahl der Pflegeperson und deren unterschiedlichen Leistungsfähigkeit (z.B. wegen des eigenen Alters, der Kenntnisse, der Fähigkeiten, der Erfahrung und des Gesundheitszustandes der Pflegeperson) unterschiedliche Leistungsansprüche resultieren würden (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 21. Februar 2002 - B 3 P 12/01 R -, zitiert nach juris Rn. 12 ff.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - L 6 P 3/13

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegegeld - Aufhebung des bewilligenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 30 P 40/16
    Dabei besteht insbesondere keine allgemeine Beweisvermutung des Inhalts, dass die Verwaltung ihre ursprüngliche Entscheidung rechtmäßig getroffen hat und dass die dieser Entscheidung zugrundeliegende sachverständige Feststellung des Grundpflegebedarfs zutreffend war (vgl. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. Mai 2018 - L 6 P 3/13 -, zitiert nach juris Rn. 33 f.).
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