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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2022 - L 31 AS 690/22 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33473
LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2022 - L 31 AS 690/22 B ER (https://dejure.org/2022,33473)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2022 - L 31 AS 690/22 B ER (https://dejure.org/2022,33473)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2022 - L 31 AS 690/22 B ER (https://dejure.org/2022,33473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 1 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 118 Abs 1 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 373 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung - Beachtung der Beweisregeln nach §§ 358 ff ZPO - Beweiswürdigung - an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit für Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs - keine Folgenabwägung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 2 SGG, § 128 Abs 1 SGG, § 118 Abs 1 SGG, § 373 ff ZPO, § 415 ff ZPO
    Beweiswürdigung - Überzeugung, an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit - Zeugenbeweis - Urkundenbeweis - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Auch im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b Abs 2 SGG sind im Rahmen einer Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches im Sinne von § 86b Abs 2 S 4 SGG iVm § 920 Abs 2 ZPO gemäß § 118 Abs 1 SGG die Beweisregeln aus §§ 358 ff ZPO zu beachten. 2. Ergibt sich aus den so ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Leistungen nach dem SGB II Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs An Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen oder Nichtbestehen eines geltend gemachten Anspruchs Unzulässigkeit einer Folgenabwägung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2022 - L 31 AS 690/22
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zur Überzeugung des erkennenden Gerichts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Beschluss vom 8. August 2001, B 9 V 23/01 B, Rn. 5, zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 8/90

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Aidsvorsorge;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2022 - L 31 AS 690/22
    Auch im Beschwerdeverfahren sind grundsätzlich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. April 1990, Bs IV 8/90, zitiert nach juris).
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