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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 259/09   

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https://dejure.org/2012,25247
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 259/09 (https://dejure.org/2012,25247)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 9 KR 259/09 (https://dejure.org/2012,25247)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 259/09 (https://dejure.org/2012,25247)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 259/09
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 25. Januar 2006, Az.: B 12 KR 30/04 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 259/09
    Ohnehin ist auch bei der Übernahme von Leitungsaufgaben sowie zwischen Ehegatten die Abhängigkeit im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt, sodass das Weisungsrecht regelmäßig nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, B 7 AL 34/02 R, veröffentlicht in juris), ohne dass dies der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstünde.
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 259/09
    Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit -

    Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG, Beschluss vom 09. Oktober 1984, Az.: 12 BK 21/84, zitiert nach juris; Senat, Urteile vom 15. Februar 2012, Az.: L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1186/13
    Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG 09.10.1984, B 12 BK 21/84, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg 15.02.2012, L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 R 871/14
    Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, dh ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG 09.10.1984, 12 BK 21/84, Die Beiträge 1985, 72; Senatsurteil vom 18.03.2014, L 11 R 1186/13; LSG Berlin-Brandenburg 15.02.2012, L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, jeweils juris).
  • SG Berlin, 15.02.2016 - S 81 KR 585/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen

    Der a .ag, die eine Vielzahl zumeist kleinerer Familienunternehmen in identischer Weise beraten und nahezu wortgleiche Verträge für diese entwickelt hat (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 28. Mai 2015 zu den Verfahren S 81 KR 578/15 u.a. sowie die Vielzahl beim Sozialgericht Berlin und beim LSG Berlin-Brandenburg noch anhängiger gleichgelagerter Parallelverfahren), wie auch der beklagten Krankenkasse als Einzugsstelle, muss nach der im Zeitpunkt der Beratung und Antragstellung bei der Beklagten aufgrund der umfangreichen veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Familienangehörigen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - zuvor etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteile bzw. Beschlüsse vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08 - vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 406/08 - vom 23. August 2010 - L 1 KR 177/08 - vom 24. August 2010 - L 1 KR 140/10 - vom 12. November 2010 - L 1 KR 293/08 - und vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 259/09 - Hessisches LSG, Urteil vom 18. November 2010 - L 1 KR 346/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2011 - L 1 KR 145/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. August 2010 - L 5 KR 61/09 - jeweils zitiert nach juris) einerseits klar gewesen sein, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Lebensgefährtin des Inhabers eines Einzelunternehmens aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einem monatlichen Festgehalt, von dem Lohnsteuern abgeführt werden und das im Unternehmen als Betriebsausgabe verbucht wird, im Unternehmen tätig ist, ungeachtet der aus der engen persönlichen Beziehungen resultierenden Besonderheiten des Tätigkeitsverhältnisses die Feststellung des Nichtbestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses durch die Krankenkasse als Einzugsstelle im Falle einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben würde.
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