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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - L 29 AS 1252/15 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,47473
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - L 29 AS 1252/15 B PKH (https://dejure.org/2015,47473)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2015 - L 29 AS 1252/15 B PKH (https://dejure.org/2015,47473)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - L 29 AS 1252/15 B PKH (https://dejure.org/2015,47473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 1 SGG, § 73a SGG, § 54 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Entpflichtung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts - kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung des Nichtvorliegens von anwaltlichem Verschulden

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 54 RVG
    Beschwerde gegen Entbindung von der Beiordnung - Anwaltsverschulden - Vergütungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKH-Verfahren; Anspruch auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; Feststellung eines Verschuldens im Sinne des § 54 RVG; Vergütungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 54
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschwerde gegen Entbindung von der Beiordnung; Anwaltsverschulden; Vergütungsanspruch

  • rechtsportal.de

    RVG § 54
    PKH-Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG München, 03.08.2010 - 3 Ta 313/10

    Prozesskostenhilfe, Anwaltsbeiordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - L 29 AS 1252/15
    Hieran bestehen Zweifel, weil mit der Ablehnung der Beiordnung grundsätzlich ein prozessuales Recht der Partei betroffen ist (vergleiche Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 3. August 2010, 3 Ta 313/10, zitiert nach juris; siehe auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leiter, SGG, 11. Auflage, 2014, § 73a Rn. 12b, mit weiteren Nachweisen) und daher auch gegebenenfalls eine Aufhebung der Beiordnung in deren Rechtskreis eingreift.
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