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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 39 SF 221/13 B E   

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https://dejure.org/2013,46118
LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 39 SF 221/13 B E (https://dejure.org/2013,46118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2013 - L 39 SF 221/13 B E (https://dejure.org/2013,46118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2013 - L 39 SF 221/13 B E (https://dejure.org/2013,46118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 172 Abs 1 SGG, § 197 Abs 2 SGG, § 1 Abs 3 RVG, § 33 Abs 3 RVG
    Beschwerdeausschluss im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen das Kostenfestsetzungsverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen das Kostenfestsetzungsverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 8 AS 1509/13
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 39 SF 221/13
    Das hat jedoch an dem bisher geltenden Beschwerdeausschluss nichts geändert (im Ergebnis ebenso Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. September 2013,L 8 AS 1509/13 B KO; Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages vom 16. März 2013 zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, www.sozialgerichtstag.de, S. 2).
  • LSG Thüringen, 11.06.2014 - L 6 SF 549/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Entscheidung

    Tatsächlich wollte der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 3 RVG n.F. nur die in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte streitige Frage klären, ob die Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse nach § § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG möglich war (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2013 - L 39 SF 221/13 B E m.w.N., nach juris), nicht aber ein Rechtsmittel bei der Kostenfestsetzung schaffen.
  • LSG Thüringen, 28.11.2014 - L 6 SF 1427/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 17/11471 S. 250) dient der neue Absatz der Klarstellung des Vorrangs der kostenrechtlichen Vorschriften vor den spezielleren Vorschriften (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 6. September 2013 - L 8 AS 1509/13 B KO; LSG Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2013 - L 39 SF 221/13 B E mit Anm. Mayer FD-RVG 2014, 357147, alle nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2017 - L 12 SF 4592/17 E-B
    Tatsächlich wollte der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 3 RVG n.F. nur die in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte streitige Frage klären, ob die Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse nach § § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG möglich war (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2013 - L 39 SF 221/13 B E - m.w.N., nach juris), nicht aber ein Rechtsmittel bei der Kostenfestsetzung schaffen.
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