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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08   

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https://dejure.org/2009,21728
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08 (https://dejure.org/2009,21728)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2009 - L 1 SF 220/08 (https://dejure.org/2009,21728)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - L 1 SF 220/08 (https://dejure.org/2009,21728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gem. § 60 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 42 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.v. § 60 SGG; Verzögerung eines Verfahrens im Zusammenhang mit dem Verdacht der Befangenheit des Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren, Dauer des gerichtlichen Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08
    Das Ablehnungsgesuch muss nämlich alsbald nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes bei dem Prozessgericht gestellt werden; das Recht, den Richter abzulehnen, geht verloren, wenn die Befangenheit nicht rechtzeitig geltend gemacht wird (§ 60 SGG i. V. m. §§ 42, 43 ZPO, vgl. BSG vom 16.10.2003 Az.: B 3 P 16/03 B zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 11 W 9/98
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08
    Dies gilt auch dann, wenn der antragstellende Beteiligte ein besonderes Interesse an einer beschleunigten Sachentscheidung hat und ihm der seit Verfahrensbeginn verstrichene Zeitraum unerklärlich lang erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89

    Befangenheit eines Richters; Besorgnis der Befangenheit ; Beteiligter; Dauer des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08
    Es ist vielmehr Sache des Gerichts, nach seinem Ermessen darüber zu befinden, in welcher Weise das Verfahren in dem Zeitraum von der Klageerhebung bis zur Entscheidung zu fördern ist (vgl. OVG Münster, NJW 1993, 2259).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2013 - L 15 SF 3/13
    Soweit der von ihr pauschal erhobene Vorwurf der "Verfahrensverschleppungen von Sozialgerichten" auch auf den erkennenden Senat bezogen werden soll, ist darauf hinzuweisen, dass selbst eine etwaige lange Dauer eines Verfahrens keinen Befangenheitsgrund darstellt (LSG Berlin-Brandenburg, L 1 SF 220/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2013 - L 15 SF 5/13
    Soweit der von ihr pauschal erhobene Vorwurf der "Verfahrensverschleppungen von Sozialgerichten" auch auf den erkennenden Senat bezogen werden soll, ist darauf hinzuweisen, dass selbst eine etwaige lange Dauer eines Verfahrens keinen Befangenheitsgrund darstellt (LSG Berlin-Brandenburg, L 1 SF 220/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2013 - L 15 SF 4/13
    Soweit der von ihr pauschal erhobene Vorwurf der "Verfahrensverschleppungen von Sozialgerichten" auch auf den erkennenden Senat bezogen werden soll, ist darauf hinzuweisen, dass selbst eine etwaige lange Dauer eines Verfahrens keinen Befangenheitsgrund darstellt (LSG Berlin-Brandenburg, L 1 SF 220/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 14 SF 3/11
    Dementsprechend hat der Gesetzgeber einen Ablehnungsgrund der Verfahrensverzögerung nicht in die Befangenheitsvorschriften aufgenommen und inzwischen selbst für das schiedsgerichtliche Verfahren den Ablehnungsgrund der ungebührlichen Verzögerung im Gegensatz zu der früheren Regelung des § 1032 Abs. 2 ZPO in der ab 01.01.1998 geltenden Fassung durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (BGBl.1997 I S.3224) nicht mehr normiert (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.01.2009, L 1 SF 220/08, veröffentlicht unter www.juris.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 6 SF 137/09
    Mit diesem Erfordernis einer umgehenden Antragsstellung soll einer willkürlichen Verzögerung des Verfahrens entgegengewirkt und verhindert werden, dass bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos wird (Baumbach/Lauterbach ua, § 43 ZPO Rnr 2; BSG Beschluss vom 28. Oktober 2003, B 3 P 16/03 P, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, L 1 SF 220/08 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. September 2009, L 7 SF 136/09 AB(AS)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2010 - L 6 SF 282/10
    Allein die zeitliche Verzögerung der Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) stellt einen solchen nicht dar (vgl LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19. Januar 2009 - L 1 SF 220/08 - mwN), zumal sich aus der dienstlichen Äußerung vom 6. Oktober 2009 ergibt, dass die Richterin an einer zeitnahen Entscheidung wegen des Arbeitsanfalls gehindert gewesen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2010 - L 6 SF 283/10
    Allein die zeitliche Verzögerung der Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt einen solchen nicht dar (vgl LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19. Januar 2009 - L 1 SF 220/08 - mwN), zumal sich aus der dienstlichen Äußerung vom 6. Oktober 2009 ergibt, dass die Richterin an einer zeitnahen Entscheidung wegen des Arbeitsanfalls gehindert gewesen ist.
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