Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 2 - Schiedsvereinbarung (§§ 1029 - 1033) |
(1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.
(2) Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden.
(3) Ist ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1 oder 2 anhängig, kann ein schiedsrichterliches Verfahren gleichwohl eingeleitet oder fortgesetzt werden und ein Schiedsspruch ergehen.
Rechtsprechung zu § 1032 ZPO
571 Entscheidungen zu § 1032 ZPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 10.10.2022 - 101 SchH 46/22
Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Bayerisches Oberstes Landesgericht, ...
- BGH, 25.02.2021 - I ZB 78/20
Einrede der Schiedsvereinbarung ist verzichtbare Verfahrensvorschrift!
- BGH, 09.05.2018 - I ZB 53/17
Anspruch eines Skatclub auf Feststellung des Gewinns der deutschen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.09.2019 - I ZB 4/19
Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand; ...
- OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22
Verspätete Zuständigkeitsrügen sind nicht präkludiert!
- Bayrisches OLG, 10.10.2022 - 101 SchH 46/22
Weite Schiedsklausel im GmbH-Gesellschaftsvertrag als Grundlage für ...
- BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17
Schiedsklausel im Testament: Beendigung eines Schiedsrichteramtes und Bestellung ...
- OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17
- OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 15/21
Feststellung der Unzulässigkeit von Schiedsverfahren; Investitionsschutz auf ...
Querverweise
Auf § 1032 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)