Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 2 - Schiedsvereinbarung (§§ 1029 - 1033) |
(1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.
(2) Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden.
(3) Ist ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1 oder 2 anhängig, kann ein schiedsrichterliches Verfahren gleichwohl eingeleitet oder fortgesetzt werden und ein Schiedsspruch ergehen.
Rechtsprechung zu § 1032 ZPO
520 Entscheidungen zu § 1032 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 26.11.2020 - I ZR 245/19
Schiedseinrede muss (nur) vor Beginn der mündlichen Verhandlung erhoben werden!
- OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 Sch 14/20
Verbot der révision au fond im Aufhebungsverfahren
- BGH, 09.05.2018 - I ZB 53/17
Anspruch eines Skatclub auf Feststellung des Gewinns der deutschen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.09.2019 - I ZB 4/19
Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand; ...
- OLG München, 24.11.2016 - 34 SchH 5/16
Prüfung des Bestehens einer Schiedsvereinbarung - prima facie Beurteilung
- BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20
Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von ...
- BGH, 11.05.2017 - I ZB 75/16
Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche ...
Querverweise
Auf § 1032 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)