Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 9 - Gerichtliches Verfahren (§§ 1062 - 1065) |
(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffend
(2) Besteht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 erste Alternative, Nr. 3 oder Nr. 4 kein deutscher Schiedsort, so ist für die Entscheidungen das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder sich Vermögen des Antragsgegners oder der mit der Schiedsklage in Anspruch genommene oder von der Maßnahme betroffene Gegenstand befindet, hilfsweise das Kammergericht.
(3) In den Fällen des § 1025 Abs. 3 ist für die Entscheidung das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger oder der Beklagte seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(4) Für die Unterstützung bei der Beweisaufnahme und sonstige richterliche Handlungen (§ 1050) ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist.
(5) 1Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so kann die Zuständigkeit von der Landesregierung durch Rechtsverordnung einem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht übertragen werden; die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen. 2Mehrere Länder können die Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts über die Ländergrenzen hinaus vereinbaren.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1062 ZPO
1.302 Entscheidungen zu § 1062 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 30.07.2026 - I ZB 6/26
Streitverkündung gegenüber Schiedsrichter ist zulässig!
- BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Aufhebungsverfahren im ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 33/22
Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit bei Widerklagen
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 33/22
- BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 1277/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf ...
- KG, 28.04.2022 - 12 SchH 6/21
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 74/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 14/21
Parallelverfahren zu OLG Köln 19 SchH 15/21 v. 01.09.2022
- OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 14/21
- BGH, 16.07.2026 - I ZB 107/25
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
Staatenimmunität, Vollstreckbarerklärung, Schiedsvereinbarung, Präklusion, ordre ...
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
Querverweise
Auf § 1062 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Rechtsverkehr im Urheberrecht
- Nutzungsrechte
- § 36a (Schlichtungsstelle)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)