Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 8 - Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen (§§ 1060 - 1061) |
(1) 1Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121). 2Die Vorschriften in anderen Staatsverträgen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen bleiben unberührt.
(2) Ist die Vollstreckbarerklärung abzulehnen, stellt das Gericht fest, dass der Schiedsspruch im Inland nicht anzuerkennen ist.
(3) Wird der Schiedsspruch, nachdem er für vollstreckbar erklärt worden ist, im Ausland aufgehoben, so kann die Aufhebung der Vollstreckbarerklärung beantragt werden.
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Rechtsprechung zu § 1061 ZPO
351 Entscheidungen zu § 1061 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 16.07.2026 - I ZB 107/25
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
Staatenimmunität, Vollstreckbarerklärung, Schiedsvereinbarung, Präklusion, ordre ...
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
- BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Aufhebungsverfahren im ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 33/22
Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit bei Widerklagen
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 33/22
- BayObLG, 20.11.2023 - 102 Sch 173/23
Anwendung von § 1061 ZPO auf ausländische Schiedssprüche mit vereinbartem ...
- BayObLG, 06.08.2026 - 102 Sch 61/26
Teilzahlung, Tilgungsbestimmung, Anrechnungsreihenfolge, Schiedsvereinbarung, ...
- OLG Frankfurt, 14.08.2026 - 32 Sch 2/26
Abschließende Regelung der Aufhebungsgründe in Art. V UNÜ
- BayObLG, 15.01.2025 - 102 Sch 250/23
Verspätetes Vorbringen, Verletzung rechtlichen Gehörs, Schadensberechnung, ...
- OLG Stuttgart, 08.10.2025 - 21 Sch 4/25
Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs; Rüge der ...
- OLG Stuttgart, 28.04.2026 - 21 Sch 5/25
Vollstreckbarerklärung eines in Russland erlassenen Schiedsspruchs der ...
Querverweise
Auf § 1061 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 1061 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 328 (Anerkennung ausländischer Urteile)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 722 (Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungsermächtigung)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Anwendungsbereich
- Art. 1 II Nr. 4
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Art. 1 II d)