EuGVÜ
| Titel I - Anwendungsbereich (Art. 1) |
Dieses Übereinkommen ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne daß es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Es erfaßt insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.
Es ist nicht anzuwenden auf:
| 1. | den Personenstand, die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen, die ehelichen Güterstände, das Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrechts; | |
| 2. | Konkurse, Vergleiche und ähnliche Verfahren; | |
| 3. | die soziale Sicherheit; | |
| 4. | die Schiedsgerichtsbarkeit. |
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Rechtsprechung zu Art. 1 EuGVÜ
166 Entscheidungen zu Art. 1 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- BGH, 16.07.2026 - I ZB 107/25
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
Staatenimmunität, Vollstreckbarerklärung, Schiedsvereinbarung, Präklusion, ordre ...
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-558/16
Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und ...
- BGH, 18.02.2026 - XII ZB 254/25
Kollisionsrechtliche Behandlung einer unter Geltung iranischen Rechts ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-700/20
Generalanwalt Collins: Ein Urteil entsprechend einem Schiedsspruch kann eine für ...
- KG, 03.12.2020 - 2 W 1009/20
EU-Zivilprozessrecht: Aussetzung eines Klageverfahrens wegen gegenläufiger ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2014 - C-226/13
Fahnenbrock u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Zustellung von Schriftstücken ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 11.06.2015 - C-226/13
Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen den griechischen ...
- EuGH, 11.06.2015 - C-226/13
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19
Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
- BGH, 16.05.2019 - V ZB 101/18
Rechtsstreit um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Berichtigung des ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 1 EuGVÜ:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Zuständigkeit
- Besondere Zuständigkeiten
- Art. 5 Nr. 3
- Anerkennung und Vollstreckung
- Anerkennung
- Art. 27 Nr. 4
- Verhältnis zu anderen Abkommen
- Art. 55
- Insolvenzverfahrenverordnung (InsVfVO)
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 ff. (Anwendungsbereich) (zu Art. 1 II Nr. 2)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 27 (Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft) (zu Art. 1 II Nr. 1)
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
- § 1061 (Ausländische Schiedssprüche) (zu Art. 1 II Nr. 4)
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Übergangsvorschriften
- Art. 66 II a)
- Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
- Art. 68 II