Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 3 - Bildung des Schiedsgerichts (§§ 1034 - 1039) |
(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren.
(2) 1Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht schriftlich die Ablehnungsgründe darzulegen. 2Tritt der abgelehnte Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder stimmt die andere Partei der Ablehnung nicht zu, so entscheidet das Schiedsgericht über die Ablehnung.
(3) 1Bleibt die Ablehnung nach dem von den Parteien vereinbarten Verfahren oder nach dem in Absatz 2 vorgesehenen Verfahren erfolglos, so kann die ablehnende Partei innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Entscheidung, mit der die Ablehnung verweigert wurde, Kenntnis erlangt hat, bei Gericht eine Entscheidung über die Ablehnung beantragen; die Parteien können eine andere Frist vereinbaren. 2Während ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht einschließlich des abgelehnten Schiedsrichters das schiedsrichterliche Verfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.
Rechtsprechung zu § 1037 ZPO
145 Entscheidungen zu § 1037 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 41/22
Schiedsrichter unterschreibt Schiedsspruch nicht: Abstimmung über ...
- OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13
Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen ...
- OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 26 Sch 2/21 Corona
Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs über Unwirksamkeit einer außerordentlichen ...
- OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach § ...
- OLG München, 30.10.2013 - 34 SchH 8/12
Schiedsverfahren: Gehörsverletzung im Zusammenhang mit der Ablehnung von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 10.07.2013 - 34 SchH 8/12
Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters
- OLG München, 10.07.2013 - 34 SchH 8/12
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - ...
- OLG München, 22.09.2016 - 34 SchH 14/15
Unbegründete Ablehnung von Schiedsrichtern im Zusammenhang mit der Gestaltung der ...
- OLG Frankfurt, 24.01.2022 - 26 Sch 14/21
Keine Prozesskostensicherheit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ...
- BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18
Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines ...
§ 1037 ZPO in Nachschlagewerken
- § 1037 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schiedsrichter (Rechtswesen)
Querverweise
Auf § 1037 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)