Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 3 - Bildung des Schiedsgerichts (§§ 1034 - 1039) |
(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren.
(2) 1Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht schriftlich die Ablehnungsgründe darzulegen. 2Tritt der abgelehnte Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder stimmt die andere Partei der Ablehnung nicht zu, so entscheidet das Schiedsgericht über die Ablehnung.
(3) 1Bleibt die Ablehnung nach dem von den Parteien vereinbarten Verfahren oder nach dem in Absatz 2 vorgesehenen Verfahren erfolglos, so kann die ablehnende Partei innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Entscheidung, mit der die Ablehnung verweigert wurde, Kenntnis erlangt hat, bei Gericht eine Entscheidung über die Ablehnung beantragen; die Parteien können eine andere Frist vereinbaren. 2Während ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht einschließlich des abgelehnten Schiedsrichters das schiedsrichterliche Verfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.
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Rechtsprechung zu § 1037 ZPO
150 Entscheidungen zu § 1037 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 41/22
Schiedsverfahren: Mitwirkung des Schiedsrichters; Ablehnung des Schiedsrichters ...
- OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 26 Sch 2/21 Corona
Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs über Unwirksamkeit einer außerordentlichen ...
- OLG Frankfurt, 24.01.2022 - 26 Sch 14/21
Keine Prozesskostensicherheit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ...
- BayObLG, 07.11.2024 - 102 SchH 135/24
Vorweggenommene Beweiswürdigung, Streitwertfestsetzung, Prozessleitende ...
- BayObLG, 21.01.2026 - 102 Sch 78/25
Schiedsgericht, Vertragsrecht, Deckungskauf, Nachfristsetzung, Schadensersatz, ...
- OLG Köln, 18.12.2023 - 19 Sch 5/23
- BayObLG, 09.02.2022 - 101 SchH 125/21
Zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Beendigung des Amtes eines ...
- OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13
Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen ...
- VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses
- BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18
Schiedsrichterliches Verfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters oder ...
§ 1037 ZPO in Nachschlagewerken
- § 1037 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schiedsrichter (Rechtswesen)
Querverweise
Auf § 1037 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)