Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 2 - Schiedsvereinbarung (§§ 1029 - 1033) |
(1) 1Jeder vermögensrechtliche Anspruch kann Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein. 2Eine Schiedsvereinbarung über nichtvermögensrechtliche Ansprüche hat insoweit rechtliche Wirkung, als die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streites einen Vergleich zu schließen.
(2) 1Eine Schiedsvereinbarung über Rechtsstreitigkeiten, die den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum im Inland betreffen, ist unwirksam. 2Dies gilt nicht, soweit es sich um Wohnraum der in § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmten Art handelt.
(3) Gesetzliche Vorschriften außerhalb dieses Buches, nach denen Streitigkeiten einem schiedsrichterlichen Verfahren nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen unterworfen werden dürfen, bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1030 ZPO
83 Entscheidungen zu § 1030 ZPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 25.07.2025 - 101 SchH 48/25
Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Schiedsgerichtsvereinbarung, Bayerisches ...
- BGH, 16.03.2017 - I ZB 50/16
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 13/15
Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedspruches wegen ...
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 13/15
- BGH, 16.03.2017 - I ZB 49/16
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 12/15
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 12/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 12.22
Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe - ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 11.22
Pkw-Maut - ISA - Schiedsvereinbarung - Schiedsfähigkeit von IFG-Ansprüchen - ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 08.12.2021 - 2 K 48.20
Informationszugang sticht Vertraulichkeit!
- VG Berlin, 08.12.2021 - 2 K 48.20
- OLG München, 05.02.2018 - 34 Sch 28/16
Widersprüchliches Verhalten im Schiedsverfahren
- BayObLG, 08.07.2024 - 102 Sch 114/22
Aufhebung eines Schiedsspruchs
Querverweise
Auf § 1030 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Allgemeine Vorschriften
- § 1026 (Umfang gerichtlicher Tätigkeit)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)