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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11 NZB   

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https://dejure.org/2015,29141
LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11 NZB (https://dejure.org/2015,29141)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2015 - L 22 R 744/11 NZB (https://dejure.org/2015,29141)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2015 - L 22 R 744/11 NZB (https://dejure.org/2015,29141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 144 Abs 1 S 1 SGG, § 144 Abs 1 S 2 SGG, § 145 Abs 5 SGG, § 44 Abs 1 SGB 10, SGB 6
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen einer wegen gesetzlich eröffneter Berufungsmöglichkeit fehlerhaften Nichtzulassung der Berufung - nur für die Vergangenheit geltend gemachte Rentenleistungen sind wiederkehrende Leistungen - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rechtsstreit über nur für die Vergangenheit geltend gemachte Rentenleistungen; Keine Auferlegung außergerichtlichen Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rechtsstreit über nur für die Vergangenheit geltend gemachte Rentenleistungen; Keine Auferlegung außergerichtlichen Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 9 KR 205/04

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11
    Deshalb ist ein berechtigtes Interesse des Rechtsmittelklägers an der Aufhebung des unrichtigen Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung anzuerkennen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2007, L 9 KR 205/04 NZB, JURIS-RdNr 5 mwN, und Beschluss vom 13.04.2011 - L 10 AS 1087/09 NZB, JURIS-RdNr 4, Leitherer aaO RdNr 46a).

    (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2007, L 9 KR 205/04 NZB, JURIS-RdNr 6 mwN, und Beschluss vom 13.04.2011 - L 10 AS 1087/09 NZB, JURIS-RdNr 5, aA Leitherer aaO RdNr 46a).

    Es fehlt hierfür bereits an einer Regelungslücke, die durch eine Analogie geschlossen werden könnte; denn den Beteiligten steht es bei einer irrtümlich ausgesprochenen Nichtzulassung der Berufung offen, gegen das Urteil neben der Beschwerde sogleich oder aber nach Aufhebung dieser Entscheidung Berufung einzulegen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2007, L 9 KR 205/04 NZB JURIS-RdNr 6 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 10 AS 1087/09

    Sozialgerichtliches Verfahren; zulassungsfreie Berufung; Berufungssumme; Wert des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11
    Deshalb ist ein berechtigtes Interesse des Rechtsmittelklägers an der Aufhebung des unrichtigen Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung anzuerkennen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2007, L 9 KR 205/04 NZB, JURIS-RdNr 5 mwN, und Beschluss vom 13.04.2011 - L 10 AS 1087/09 NZB, JURIS-RdNr 4, Leitherer aaO RdNr 46a).

    (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2007, L 9 KR 205/04 NZB, JURIS-RdNr 6 mwN, und Beschluss vom 13.04.2011 - L 10 AS 1087/09 NZB, JURIS-RdNr 5, aA Leitherer aaO RdNr 46a).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 B 189.90

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11
    Es ist keine gesetzliche Vorschrift ersichtlich, die es ermöglichen würde, im Falle unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht, die in der fehlerhaften Behandlung der Frage der Zulassungsbedürftigkeit der Berufung liegt, entstandene außergerichtliche Kosten eines der Beteiligten einem anderen Beteiligten oder, was näher liegt, der Staatskasse aufzuerlegen (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2007, aaO, RdNr 7 im Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. Juni 1991 - 4 B 189/90, juris).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11
    Der für den Berufungsausschluss nach § 144 Abs. 1 SGG erforderliche Charakter der Einmaligkeit verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27.01.1977, 7 RAr 17/76, JURIS-RdNr 25 mwN), dass es sich um ein Geschehen handeln muss, das sich seiner Natur nach in einem bestimmten, verhältnismäßig kurzen Zeitraum abspielt und sich im Wesentlichen in einer einzigen Handlung (Gewährung) erschöpft.
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11
    Die Umdeutung eines eindeutig eingelegten, aber unstatthaften Rechtsmittels in das zulässige Rechtsmittel ausscheidet aus (zum Fall der Umdeutung einer Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde vgl nur: BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R, juris RdNr 20 und Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R, juris = SozR 4-1500 § 158 Nr. 1, jeweils RdNr 11ff; ausdrücklich gegen die Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung unter Hinweis auf die unterschiedliche Zielrichtung der beiden Rechtsmittel).
  • BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R

    Zulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Folgewirkung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11
    Die Umdeutung eines eindeutig eingelegten, aber unstatthaften Rechtsmittels in das zulässige Rechtsmittel ausscheidet aus (zum Fall der Umdeutung einer Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde vgl nur: BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R, juris RdNr 20 und Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R, juris = SozR 4-1500 § 158 Nr. 1, jeweils RdNr 11ff; ausdrücklich gegen die Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung unter Hinweis auf die unterschiedliche Zielrichtung der beiden Rechtsmittel).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R

    Abschmelzung des Auffüllbetrages - Berücksichtigung der Höherbewertung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11
    Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Wege der Überprüfung nach § 44 SGB X eine Neuberechnung der überführten Rente im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 20. Juli 2005, B 13 RJ 17/04 R, und höhere Rentenleistungen bei günstigerer Bewertung der Kindererziehung ohne Anrechnung auf den Auffüllbetrag auch für die Zeit vom 1. Juli 2000 bis 31. Dezember 2003.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2023 - L 32 AS 505/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

    Für eine Aufspaltung in das gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde und einen gesetzlich nicht geregelten Rechtsbehelf, der allein dem Zweck dient, die Nichtzulassung der Berufung in der erstinstanzlichen Entscheidung zu beseitigen, gibt es keinen Grund (s. im gleichen Sinn unter anderem den veröffentlichten Beschluss des mit dem 32. Senat personenidentischen 22. Senats vom 19. November 2015 - L 22 R 744/11 NZB -).
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