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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16   

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https://dejure.org/2022,7173
LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16 (https://dejure.org/2022,7173)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2022 - L 30 P 52/16 (https://dejure.org/2022,7173)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - L 30 P 52/16 (https://dejure.org/2022,7173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5, § 36 SGB 11
    Pflegesachleistungen - Nachholbarkeit - Kostenerstattungsanspruch - Freistellungsanspruch - Vorfinanzierung - Vorleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB V ; § 36 SGB XI
    Voraussetzungen eines Anspruchs des Pflegebedürftigen auf Gewährung höherer Pflegesachleistungen und zusätzlicher Betreuungsleistungen

  • rechtsportal.de

    § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB V ; § 36 SGB XI
    Voraussetzungen eines Anspruchs des Pflegebedürftigen auf Gewährung höherer Pflegesachleistungen und zusätzlicher Betreuungsleistungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2021 - L 30 P 71/18

    Pflegestufe - Pflegegrad - Antrag - Übergangsregelung zum 1.1.2017

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Dieser Antrag berücksichtige die von der Klägerseite nicht in Abrede gestellten Hinweise des Senats vom 16. Mai 2019 und 2. Juni 2020, wonach zulässiger Streitgegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens nur die Zeit bis zum grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 sei (m.H.a. das Urteil des Senats vom 12. August 2021 - L 30 P 71/18 -, veröffentlicht in juris zur entsprechenden Beschränkung des Streitgegenstandes), zumal auch das SG mit dem angefochtenen Gerichtsbescheid lediglich über die Höherstufung in die Pflege entschieden habe.

    Daraus folgt, dass Entscheidungen, die die ab 1. Januar 2017 geltende Rechtslage betreffen, nicht nach § 96 SGG Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits geworden sind, weil sie einen anderen Streitgegenstand betreffen, nämlich Leistungen nach der ab 1. Januar 2017 geltenden Rechtslage (vgl. Urteile des Senats vom 12. August 2021 - L 30 P 71/18 - und vom 22. April 2021 - L 30 P 12/18 und 66/19; ferner Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2017 - L 1 P 8/15 -, alle veröffentlicht in juris).

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 1/15 R

    Pflegeversicherung - Aufenthalt eines Pflegebedürftigen in vollstationärer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Im Übrigen ist trotz mit Schreiben vom 2. Juni 2020 erfolgtem gerichtlichen Hinweis von der Klägerseite auch nicht ansatzweise darlegt worden, dass der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich mehr Pflegesachleistungen erhalten hat als von der Beklagten bewilligt und diese in einer Weise vorfinanziert wurden, dass nunmehr die Umwandlung in einen Kostenerstattungsanspruch in Betracht gekommen wäre (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 30. Juli 2019 - B 3 P 18/18 B - juris Rn. 9 mit weiterem Nachweis), oder hierdurch gegenüber dem Leistungserbringer Verbindlichkeiten entstanden, von denen der Kläger nachträglich freigestellt werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 1/15 R - juris Rn. 14; Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 4/19 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Dies beruht auf einer analogen Anwendung von § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), wonach, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat und dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden sind, diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten sind, soweit die Leistung notwendig war; diese Vorschrift ist auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsprechend anwendbar (vgl. etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 13/13 R -, juris Rn. 12; Koch in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, 116. Erg.-Lfg. 2021, § 4 SGB XI Rn. 4).
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 4/19 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Erbringung medizinischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Im Übrigen ist trotz mit Schreiben vom 2. Juni 2020 erfolgtem gerichtlichen Hinweis von der Klägerseite auch nicht ansatzweise darlegt worden, dass der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich mehr Pflegesachleistungen erhalten hat als von der Beklagten bewilligt und diese in einer Weise vorfinanziert wurden, dass nunmehr die Umwandlung in einen Kostenerstattungsanspruch in Betracht gekommen wäre (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 30. Juli 2019 - B 3 P 18/18 B - juris Rn. 9 mit weiterem Nachweis), oder hierdurch gegenüber dem Leistungserbringer Verbindlichkeiten entstanden, von denen der Kläger nachträglich freigestellt werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 1/15 R - juris Rn. 14; Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 4/19 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Ohne konkrete Anhaltspunkte ist das Gericht zu Ermittlungen ("ins Blaue hinein") nicht verpflichtet (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 RS 85/08 B - juris Rn. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 12/18

    Pflegebedürftigkeit - Antrag nach altem Recht - Streitgegenstand -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Daraus folgt, dass Entscheidungen, die die ab 1. Januar 2017 geltende Rechtslage betreffen, nicht nach § 96 SGG Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits geworden sind, weil sie einen anderen Streitgegenstand betreffen, nämlich Leistungen nach der ab 1. Januar 2017 geltenden Rechtslage (vgl. Urteile des Senats vom 12. August 2021 - L 30 P 71/18 - und vom 22. April 2021 - L 30 P 12/18 und 66/19; ferner Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2017 - L 1 P 8/15 -, alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 30.07.2019 - B 3 P 18/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Im Übrigen ist trotz mit Schreiben vom 2. Juni 2020 erfolgtem gerichtlichen Hinweis von der Klägerseite auch nicht ansatzweise darlegt worden, dass der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich mehr Pflegesachleistungen erhalten hat als von der Beklagten bewilligt und diese in einer Weise vorfinanziert wurden, dass nunmehr die Umwandlung in einen Kostenerstattungsanspruch in Betracht gekommen wäre (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 30. Juli 2019 - B 3 P 18/18 B - juris Rn. 9 mit weiterem Nachweis), oder hierdurch gegenüber dem Leistungserbringer Verbindlichkeiten entstanden, von denen der Kläger nachträglich freigestellt werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 1/15 R - juris Rn. 14; Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 4/19 R - juris Rn. 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - L 1 P 8/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - soziale Pflegeversicherung - Klage auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
    Daraus folgt, dass Entscheidungen, die die ab 1. Januar 2017 geltende Rechtslage betreffen, nicht nach § 96 SGG Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits geworden sind, weil sie einen anderen Streitgegenstand betreffen, nämlich Leistungen nach der ab 1. Januar 2017 geltenden Rechtslage (vgl. Urteile des Senats vom 12. August 2021 - L 30 P 71/18 - und vom 22. April 2021 - L 30 P 12/18 und 66/19; ferner Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2017 - L 1 P 8/15 -, alle veröffentlicht in juris).
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