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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - L 7 KA 38/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,45953
LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - L 7 KA 38/20 B ER (https://dejure.org/2020,45953)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.12.2020 - L 7 KA 38/20 B ER (https://dejure.org/2020,45953)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - L 7 KA 38/20 B ER (https://dejure.org/2020,45953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 41 Ärzte-ZV, § 37 SGB 10, § 39 SGB 10, § 86b Abs 2 SGG
    Zulassungsverfahren - Wirksamkeit des Beschlusses des Zulassungsausschusses - mündliche Bekanntgabe - förmliche Zustellung - Rücknahme des Antrags der Bewerberin - Erledigung des Verwaltungsverfahrens - Regelungsbedürfnis

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - L 7 KA 38/20
    Dafür könnte die Entscheidung des BSG vom 5. November 2003 (B 6 KA 11/03) sprechen, wonach das vor den Zulassungsgremien anhängige Verwaltungsverfahren i.S. des § 8 SGB X insgesamt beendet ist, wenn ein dieses Verfahren abschließender Verwaltungsakt sich - auch vor Eintritt der Bestandskraft - auf andere Weise, z.B. durch Verzicht des ausgewählten Bewerbers auf die Zulassung, erledigt (BSG, aaO, Rn. 31).

    Das BSG selbst hält im Fall der Beendigung des Zulassungsverfahrens durch einen Verzicht des gewählten Bewerbers die Praxisabgeber für berechtigt, die Ausschreibung zu wiederholen und so das Verwaltungsverfahren neu zu starten (BSG, Urteil vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03, Rn. 32).

  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 25/60
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - L 7 KA 38/20
    In diese Richtung weist auch das BSG mit seinem Urteil vom 24. Oktober 1961, welches es für möglich hält, dass Beschlüsse der Zulassungsinstanzen schon mit der mündlichen Verkündung existent werden (6 RKa 25/60 - BSGE 15, 177, 180).
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