Rechtsprechung
LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine längere Anspruchsdauer; Erfüllen der Anwartschaftszeit gem.§ 123 Sozialgesetzbuch III (SGB III); Maßgeblichkeit eines zwölfmonatigen Versicherungsverhältnisses; Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 26.07.2001 - S 13 AL 342/99
- LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - …
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses hat das BSG (BSGE 68, 236) u. a. ausgeführt, dass dieses zwar nicht generalisierend oder abschließend bestimmt werden könne, zumal es je nach Sinnzusammenhang unterschiedliche Bedeutung erlangen kann (BSGE 37, 10).Seine charakteristischen Merkmale sind aber neben der Freiwilligkeit und der - von Ausnahmen abgesehen - Entgeltlichkeit die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (BSGE 37, 10; BSGE 41, 41).
- BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 361/80
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Dieser Sichtweise sind auch die höchsten deutschen Gerichte bei der Beurteilung der arbeits- oder sozialrechtlichen Stellung von Regisseurinnen/Regisseuren gefolgt (BVerfGE 59, 231; BAGE 41, 265 zur Tätigkeit eines Fernsehregisseurs; BAGE vom 04. Mai 1983, Az. 5 AZR 361/80 - veröffentlicht in Juris - zur persönlichen Abhängigkeit einer Drehbuchautorin und Fernsehregisseurin;… BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 34 zur Versicherungspflicht eines Gastregisseurs bei der Inszenierung einer Oper; a.A. Finanzgericht Berlin EFG 72, 614).Dass am Abend eines jeden Drehtages - den ersten Drehtag ausgenommen - das Ergebnis des vorangegangenen Drehtages mit der Produzentin und z. T. auch mit dem zuständigen ZDF-Redakteur bei einer so genannten Mustervorführung kritisch besprochen wurde und in Einzelfällen Szenen auf Wunsch des Redakteurs und nach seinen Vorstellungen nochmals gedreht wurden, ändert an der dominierenden Position einer Regisseurin nichts (ebenso für den Vorbehalt von Produzent und Sender, Änderungen am fertigen Produkt vorzunehmen: BAG vom 04. Mai 1983, a. a. O.).
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Dieser Sichtweise sind auch die höchsten deutschen Gerichte bei der Beurteilung der arbeits- oder sozialrechtlichen Stellung von Regisseurinnen/Regisseuren gefolgt (BVerfGE 59, 231; BAGE 41, 265 zur Tätigkeit eines Fernsehregisseurs; BAGE vom 04. Mai 1983, Az. 5 AZR 361/80 - veröffentlicht in Juris - zur persönlichen Abhängigkeit einer Drehbuchautorin und Fernsehregisseurin;… BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 34 zur Versicherungspflicht eines Gastregisseurs bei der Inszenierung einer Oper; a.A. Finanzgericht Berlin EFG 72, 614).
- BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines …
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, jedoch zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend hiervon abweichen (vgl. u. a. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8 m. w. N.;… SozR 3-4100 § 141 b Nr. 17; USK 9347 m. w. N.). - BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden …
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses hat das BSG (BSGE 68, 236) u. a. ausgeführt, dass dieses zwar nicht generalisierend oder abschließend bestimmt werden könne, zumal es je nach Sinnzusammenhang unterschiedliche Bedeutung erlangen kann (BSGE 37, 10). - BSG, 09.12.1975 - GS 1/75
Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer …
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Seine charakteristischen Merkmale sind aber neben der Freiwilligkeit und der - von Ausnahmen abgesehen - Entgeltlichkeit die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (BSGE 37, 10; BSGE 41, 41). - BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Dieser Sichtweise sind auch die höchsten deutschen Gerichte bei der Beurteilung der arbeits- oder sozialrechtlichen Stellung von Regisseurinnen/Regisseuren gefolgt (BVerfGE 59, 231; BAGE 41, 265 zur Tätigkeit eines Fernsehregisseurs; BAGE vom 04. Mai 1983, Az. 5 AZR 361/80 - veröffentlicht in Juris - zur persönlichen Abhängigkeit einer Drehbuchautorin und Fernsehregisseurin;… BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 34 zur Versicherungspflicht eines Gastregisseurs bei der Inszenierung einer Oper; a.A. Finanzgericht Berlin EFG 72, 614). - BSG, 24.06.1981 - 12 RK 35/80
Regievertrag - Gastregisseur - Sozialversicherungspflicht - Vergütungsanspruch
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Dieser Sichtweise sind auch die höchsten deutschen Gerichte bei der Beurteilung der arbeits- oder sozialrechtlichen Stellung von Regisseurinnen/Regisseuren gefolgt (BVerfGE 59, 231; BAGE 41, 265 zur Tätigkeit eines Fernsehregisseurs; BAGE vom 04. Mai 1983, Az. 5 AZR 361/80 - veröffentlicht in Juris - zur persönlichen Abhängigkeit einer Drehbuchautorin und Fernsehregisseurin; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 34 zur Versicherungspflicht eines Gastregisseurs bei der Inszenierung einer Oper; a.A. Finanzgericht Berlin EFG 72, 614). - KG, 18.11.1998 - 11 U 3092/98
Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Filmregisseurs
Auszug aus LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Gegen eine abhängige Beschäftigung der Klägerin im Rahmen der Produktion "Ich schenk dir meinen Mann I" spricht maßgeblich ferner, dass der Regievertrag vom 02. Oktober 1997 erhebliche werkvertragliche Elemente aufweist (…vgl. zu diesem Kriterium: BSG, a. a. O.; KG MDR 99, 538).