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   LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16 WA   

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https://dejure.org/2017,4547
LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16 WA (https://dejure.org/2017,4547)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2017 - L 2 AL 18/16 WA (https://dejure.org/2017,4547)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - L 2 AL 18/16 WA (https://dejure.org/2017,4547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung höherer Arbeitslosenhilfe i.R.d. Wiederaufnahme früherer Verfahren; Statthaftigkeit des Rechtsschutzbegehrens auf Fortsetzung des Berufungsverfahrens; Ersatzzustellung der Terminsladung in der Gemeinschaftsunterkunft; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiederaufnahmeverfahrens; Verfahrensmangel; Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09

    Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtung

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16
    In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die vom Kläger gerügte unterlassene oder verspätete Weiterleitung innerhalb der Gemeinschaftseinrichtung - wenn sie denn vorläge - die Ersatzzustellung nicht unwirksam machte (VG Osnabrück, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 5 B 101/09, juris, Rn. 2).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96

    Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16
    Die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage setzt die schlüssige Behauptung des Vorliegens eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes voraus (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1997 - 9 RV 2/96, SozR 3-1500 § 179 Nr. 1 = juris, Rn. 14; explizit auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. Dezember 2010 - L 10 AL 288/09 WA, juris, Rn. 10).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 83/13 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung in Abwesenheit

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16
    Eine Verletzung von § 126 SGG kann vielmehr als Verfahrensmangel im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160a SGG geltend gemacht werden (dazu BSG, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 83/13 B, juris).
  • LSG Bayern, 09.12.2010 - L 10 AL 288/09

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16
    Die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage setzt die schlüssige Behauptung des Vorliegens eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes voraus (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1997 - 9 RV 2/96, SozR 3-1500 § 179 Nr. 1 = juris, Rn. 14; explizit auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. Dezember 2010 - L 10 AL 288/09 WA, juris, Rn. 10).
  • BSG, 22.04.2013 - B 11 AL 142/12 B
    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16
    Der Kläger erhob hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht, das mit Beschluss vom 22. April 2013 (Az. B 11 AL 142/12 B) den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ablehnte und die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verwarf.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 2755/23
    Unabhängig davon, ob bloße Zustellungsmängel den Tatbestand des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erfüllen können (vgl. hierzu LSG Hamburg, Urteil vom 08.02.2017 - L 2 AL 18/16 WA -, juris, Rn. 27), ist festzustellen, dass die Ladung zum Termin, wie bereits oben ausgeführt, ordnungsgemäß erfolgt ist.
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