Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 25.01.2019 - L 4 SO 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4293
LSG Hamburg, 25.01.2019 - L 4 SO 20/18 (https://dejure.org/2019,4293)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2019 - L 4 SO 20/18 (https://dejure.org/2019,4293)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - L 4 SO 20/18 (https://dejure.org/2019,4293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,4293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung einer Sterbegeld-Versicherung als verwertbares Vermögen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.01.2019 - L 4 SO 20/18
    Danach ist die Anerkennung eines Härtefalls gem. § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII davon abhängig, ob der Betroffene das Vermögen in Höhe zu erwartender Bestattungskosten ausgesondert und speziell diesem Zweck zugeschrieben hat, "wie es etwa in einem Bestattungsvorsorgevertrag möglich gewesen wäre" (vgl. BSG, Urt. v. 18.3.2008, B 8/9b SO 9/06 R).
  • LSG Saarland, 22.11.2018 - L 11 SO 12/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.01.2019 - L 4 SO 20/18
    Gleichwohl hat die Rechtsprechung bisher derlei Sterbegeldversicherungen als geschützt angesehen, weil die auf die Zeit nach dem Tod gerichtete Zweckrichtung schon daraus hervorgehe, dass eine Fälligkeit zu Lebzeiten nicht eintreten könne (vgl. LSG NRW, Urt. v. 19.3.2009, L 9 SO/5/07; LSG Saarland, Urt. v. 22.11.2018, L 11 SO 12/17).
  • LSG Hamburg, 23.02.2009 - L 4 SO 17/08

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme von Heimkosten aus

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.01.2019 - L 4 SO 20/18
    Insoweit ist auf die Entscheidung des Senats vom 23. Februar 2009 (L 4 SO 17/08) zu verweisen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 126/20

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz - Härtefall

    Anders als bei dem vom Klägervertreter zitierten Urteil des Landessozialgerichts Hamburg (vom 25.1.2019 - L 4 SO 20/18 -, juris), das ebenfalls entscheidend auf die Aussonderung und Zweckbestimmung des für die Bestattung vorgesehenen Betrages als Erschwernis für die vorzeitige Verwendung des Geldes abstellt (aaO juris Rn.20), lag dem dortigen Fall eine durch Einmalzahlung bediente "Sterbegeldversicherung" als lebenslange Risiko-Lebensversicherung zugrunde und eine dahingehende entsprechend dokumentierte Beratung durch die Versicherungsgesellschaft.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 125/18
    Ein angemessener Bestattungsvorsorgevertrag kann deshalb abhängig von den Umständen des Einzelfalles grundsätzlich nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschütztes Vermögen sein (vgl. BSG, Urteil vom 18.3.2008, a.a.O. Rn. 22; 24; und aus der jüngeren Rechtsprechung: LSG Hamburg, Urteil vom 25.1.2019 - L 4 SO 20/18 - juris Rn. 20; LSG Saarland, Urteil vom 22.11.2018 - L 11 SO 12/17 - juris Rn. 25; SG Gießen, Urteile vom 14.8.2018 - S 18 SO 65/16 - juris Rn. 25 ff und, mit Ausführungen zur Angemessenheitsgrenze im Einzelfall, vom 25.7.2017 - S 18 SO 160/16 - juris Rn. 28 ff; SG Münster, wenn auch aus anderen Gründen mit anderem Ergebnis, Urteile vom 28.6.2018 - S 11 SO 176/16 - juris Rn. 19 und vom 23.10.2017 - S 11 SO 182/15 - juris Rn.19; SG Frankfurt, mit Ausführungen zur Angemessenheitsgrenze, Urteil vom 8.5.2018 - S 27 SO 274/15 - juris Rn. 14 ff; vgl. Mecke in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 90 Rn. 102).

    Allein eine zeitliche Koinzidenz des Abschlusses des Bestattungsvorsorgevertrages und der Aufnahme ins Pflegeheim schließt die Annahme eines Härtefalls ebenfalls nicht aus (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 25.1.2019, a.a.O. Rn. 21).

    Die Zweckbindung ist bei Bestattungsvorsorgeverträgen entgegen der Auffassung des SG auch unter Berücksichtigung der - wie hier - Kündbarkeit der Verträge unproblematisch (vgl. BSG, Urteil vom 18.3.2008, a.a.O.; LSG Hamburg, Urteil vom 25.1.2019, a.a.O. Rn. 20; LSG Saarland, Urteil vom 22.11.2018 - L 11 SO 12/17 - juris Rn. 25 a.E.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2023 - 12 A 2792/21

    Gewährung von Pflegewohngeld für einen Heimplatz; Annahme einer Härte i. S. v. §

    vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 25. Januar 2019 - L 4 SO 20/18 -, juris Rn. 21.
  • SG Heilbronn, 07.06.2022 - S 2 SO 236/21

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz -

    Jedoch ist das Vermögen aus einem solchen Vertrag nicht einzusetzen, wenn der Einsatz dieses Vermögens eine unbillige Härte darstellt (§ 90 Abs. 3 SGB XII; BT-Drs 16/239 S 10, 15; Landessozialgericht Hamburg 25.01.2019, L 4 SO 20/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht