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   LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20   

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https://dejure.org/2021,9725
LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20 (https://dejure.org/2021,9725)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.03.2021 - L 1 KR 112/20 (https://dejure.org/2021,9725)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. März 2021 - L 1 KR 112/20 (https://dejure.org/2021,9725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 17b Abs 1 S 10 KHG, § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG
    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - äußere Wendung in der 36. Schwangerschaftswoche nur bei Möglichkeit des gleichzeitigen Bereithaltens besonderer Mittel des Krankenhauses - Vorliegen einer vollstationären Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Krankenhausbehandlung; äußere Wendung in der 36. Schwangerschaftswoche nur bei Möglichkeit des gleichzeitigen Bereithaltens besonderer Mittel des Krankenhauses; Vorliegen einer vollstationären Behandlung

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung; Krankenhausbehandlung; äußere Wendung in der 36. Schwangerschaftswoche nur bei Möglichkeit des gleichzeitigen Bereithaltens besonderer Mittel des Krankenhauses; Vorliegen einer vollstationären Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hamburg, 19.12.2019 - L 1 KR 62/18

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Aufenthaltsdauer von deutlich unter

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20
    Entgegen der Auffassung der Beklagten schließe die Aufenthaltsdauer der Versicherten in der Klinik der Klägerin von 6, 5 Stunden eine vollstationäre Behandlung nicht von vornherein aus (Hinweis auf Urteile des erkennenden Senats vom 19. Dezember 2019 - L 1 KR 62/18 und L 1 KR 43/18).

    Entscheidend komme es hier vielmehr darauf an, ob der Patient die Infrastruktur des Krankenhauses - also insbesondere die typische intensive ärztliche Betreuung sowie die Hilfe von jederzeit verfügbarem Pflegepersonal - in Anspruch genommen habe (Hinweis auf Urteile des erkennenden Senats vom 19. Dezember 2019, a.a.O.).

    Der nach außen hin aus Sicht der Patientin eher ambulante Charakter der Maßnahme werde durch die im Hintergrund ausschließlich für sie bereitgestellte Infrastruktur eines hochentwickelten Klinikbetriebes überlagert und begründe auch im Falle der Aufenthaltsdauer der Versicherten in der Klinik von 6, 5 Stunden eine stationäre Aufnahme (Hinweis auf Urteile des erkennenden Senats vom 19. Dezember 2019, a.a.O.).

    Sie hält die angefochtene Entscheidung für richtig und nimmt hierauf sowie auf die rechtskräftig gewordenen Urteile des erkennenden Senats zur äußeren Wendung vom 19. Dezember 2019 (L 1 KR 62/18 und L 1 KR 43/18) Bezug.

    Der Senat hält nach Überprüfung an seiner in den rechtskräftig gewordenen Urteilen zur äußeren Wendung vom 19. Dezember 2019 (L 1 KR 62/18 und L 1 KR 43/18, jeweils juris) zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung fest.

  • LSG Hamburg, 19.12.2019 - L 1 KR 43/18
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20
    Entgegen der Auffassung der Beklagten schließe die Aufenthaltsdauer der Versicherten in der Klinik der Klägerin von 6, 5 Stunden eine vollstationäre Behandlung nicht von vornherein aus (Hinweis auf Urteile des erkennenden Senats vom 19. Dezember 2019 - L 1 KR 62/18 und L 1 KR 43/18).

    Sie hält die angefochtene Entscheidung für richtig und nimmt hierauf sowie auf die rechtskräftig gewordenen Urteile des erkennenden Senats zur äußeren Wendung vom 19. Dezember 2019 (L 1 KR 62/18 und L 1 KR 43/18) Bezug.

    Der Senat hält nach Überprüfung an seiner in den rechtskräftig gewordenen Urteilen zur äußeren Wendung vom 19. Dezember 2019 (L 1 KR 62/18 und L 1 KR 43/18, jeweils juris) zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung fest.

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20
    Dabei werde die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, könne aber im Einzelfall, z.B. bei Komplikationen, auch noch später erfolgen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R; BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R).

    Bei seiner Abgrenzung der stationären von der ambulanten Behandlung habe das BSG vielmehr nur eine besonders "augenfällige" Eingliederung in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses angenommen, sofern der Aufenthalt über Nacht andauere (Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. März 2004, a.a.O., juris-Rn. 27), ebenso aber eingeräumt, dass es auch weniger augenfällige Sachverhalte einer vollstationären Behandlung geben könne, zumal einige Fallpauschalen exakt für die Behandlung an einem Behandlungstag kalkuliert worden seien.

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 24/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB 5 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20
    Der Zinsanspruch folge aus §§ 12, 14 des Vertrags nach § 112 SGB V, der Anspruch auf die Aufwandspauschale aus § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V a.F., dessen Voraussetzungen auch vorlägen, wenn sich erst im Laufe des Gerichtsverfahrens ergebe, dass die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 24/14 R).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20
    Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse entstehe unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt werde und im Sinne von § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. September 2008 - B 3 KR 15/07 R).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.03.2021 - L 1 KR 112/20
    Dabei werde die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, könne aber im Einzelfall, z.B. bei Komplikationen, auch noch später erfolgen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R; BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R).
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