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   LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04   

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https://dejure.org/2005,20030
LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04 (https://dejure.org/2005,20030)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.03.2005 - L 6 AL 216/04 (https://dejure.org/2005,20030)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. März 2005 - L 6 AL 216/04 (https://dejure.org/2005,20030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 144 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3, § 48 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3, § 49 Abs 2 Nr 1 SGB 3, § 49 Abs 2 Nr 2 SGB 3, § 49 Abs 3 S 1 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme - wichtiger Grund - Angemessenheit - Geeignetheit - Förderungsfähigkeit - Überschreitung der Regeldauer - wiederholte Teilnahme - Nichtberücksichtigung der Fähigkeiten der zu fördernden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit von drei Wochen wegen Weigerung an der Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme; Voraussetzungen für die Auferlegung einer Sperrzeit wegen Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme; Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 09.08.2000 - L 6 AL 166/00

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Ablehnung einer Trainingsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04
    Die Maßnahme muss geeignet und angemessen sein, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen merkbar zu verbessern (vgl. HLSG 9.8.2000 - L 6 AL 166/00; unklar a.M. LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01).

    Dabei genügt nach Auffassung des erkennenden Senates nicht eine irgendwie geartete geringfügige Erleichterung oder Verbesserung der Vermittlungsaussichten, sondern diese muss eine merkbare Verbesserung bedeuten (vgl. Urteil des erkennenden Senates 9.8.2000 - L 6 AL 166/00 = info also 2001, 209, soweit das LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01 = juris KSRE059091305 - eine Gegenposition einzunehmen meint, verkennt es die Bedeutung).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - L 1 AL 50/01
    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04
    Die Maßnahme muss geeignet und angemessen sein, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen merkbar zu verbessern (vgl. HLSG 9.8.2000 - L 6 AL 166/00; unklar a.M. LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01).

    Dabei genügt nach Auffassung des erkennenden Senates nicht eine irgendwie geartete geringfügige Erleichterung oder Verbesserung der Vermittlungsaussichten, sondern diese muss eine merkbare Verbesserung bedeuten (vgl. Urteil des erkennenden Senates 9.8.2000 - L 6 AL 166/00 = info also 2001, 209, soweit das LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01 = juris KSRE059091305 - eine Gegenposition einzunehmen meint, verkennt es die Bedeutung).

  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Zumutbarkeit einer

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04
    Ein Arbeitsloser ist nicht verpflichtet, an jeder beliebigen Trainingsmaßnahme teilzunehmen, vielmehr muss es sich um eine im Sinne der §§ 48, 49 SGB 3 förderungsfähige Trainingsmaßnahme handeln (vgl. BSG 29.1.2003 - B 11 AL 33/02 R = info also 2003, 227).
  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 7 AL 207/10

    Eintritt einer Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

    Auch insoweit bestehen allerdings erhebliche Zweifel, da die Maßnahme angemessen und geeignet sein muss, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen merkbar zu verbessern (vgl. auch Hess. LSG, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04; Karmanski in Niesel/Brand, SGB III - Kommentar, 5. Aufl. 2010, § 144 Rdnr. 95).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.06.2010 - L 3 AL 4/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abbruch einer beruflicher Eingliederungsmaßnahme -

    Die Maßnahme muss geeignet und angemessen sein, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen merkbar zu verbessern (Urteil vom 9. März 2005, L 6 AL 216/04 ).
  • LSG Hessen, 10.01.2005 - L 6 B 124/04

    Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag

    Gegen das am 27. August 2004 zugestellte Urteil hat der Kläger am 27. September 2004 Berufung eingelegt (L 6 AL 216/04), die vor dem erkennenden Senat noch anhängig ist.
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