Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
| Dritter Abschnitt - Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 - 80b) |
| Erster Unterabschnitt - Übergang von der Schule in die Berufsausbildung (§§ 48 - 50) |
(1) 1Die Agentur für Arbeit kann Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahmen), wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. 2Die Agentur für Arbeit kann sich auch mit bis zu 50 Prozent an der Förderung von Maßnahmen beteiligen, die von Dritten eingerichtet werden.
(2) Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sollen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze vom 05.12.2012
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2013 | Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze | 05.12.2012 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 48 SGB III
200 Entscheidungen zu § 48 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 21.11.2022 - L 7 AS 128/22
Berufung, Verwaltungsakt, Anfechtungsklage, Revision, Bescheid, ...
- VK Bund, 08.01.2004 - VK 1-117/03
Dienstleistungen zur Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04
Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in ...
- OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04
- VK Bund, 04.06.2007 - VK 1-44/07
Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III sowie § ...
- VK Bund, 27.05.2005 - VK 3-37/05
Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2005 bzw. ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 37/05
Keine Anordnung auf Aufhebung der Ausschreibung!
- OLG Düsseldorf, 12.10.2005 - Verg 37/05
Unterangebot eines Newcomers
- OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 37/05
Querverweise
Auf § 48 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Sonderregelungen
- Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
- § 440 (Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente)