Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Dreizehntes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 408 - 456) |
| Fünfter Abschnitt - Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen (§§ 434 - 460) |
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2008 in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante versicherungspflichtig beschäftigt waren, bleiben in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig.
(2) 1§ 38 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für den von § 237 Abs. 5 des Sechsten Buches erfassten Personenkreis. 2In diesen Fällen ist § 38 Abs. 3 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.
(3) Soweit Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 46 bei der Berechnung von Fristen oder als Fördertatbestand berücksichtigt werden, sind ihnen Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 37, 37c, 48 und 421i in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung und einer Maßnahme nach § 241 Abs. 3a in der bis zum 31. Juli 2009 geltenden Fassung gleichgestellt.
(4) 1§ 144 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind. 2In diesen Fällen ist § 144 Abs. 4 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.
(5) Die §§ 248 und 249 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Träger von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 01.09.2011 | Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze | 15.07.2009 | |
| 22.07.2009 | Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze | 15.07.2009 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 |
vertreter in den Aufsichtsrat § 436Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt § 437Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt § 438(weggefallen) § 439Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 440Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-
politischen Instrumente § 441Bürger-
entlastungsgesetz Krankenversicherung § 442Beschäftigungs-
chancengesetz § 443Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs-
chancen am Arbeitsmarkt § 444Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung § 444aGesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungs-
schutzes in der Arbeitslosen-
versicherung § 445Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundes-
ausbildungsförderungs-
gesetzes § 445aGesetz zur Anpassung der Berufsausbildungs-
beihilfe und des Ausbildungsgeldes § 446Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften § 447Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosen-
versicherung § 448Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern § 449Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung § 450Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung § 451Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 452Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts § 453Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits-
anforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze § 454Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung § 455Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundes-
ausbildungsförderungs-
gesetzes § 455aNeunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundes-
ausbildungsförderungs-
gesetzes § 456Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes § 457Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 458Gesetz zur Stärkung der Aus-
und Weiterbildungs-
förderung § 459Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 § 460Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Rechtsprechung zu § 440 SGB III
2 Entscheidungen zu § 440 SGB III in unserer Datenbank:
- BFH, 10.04.2014 - III R 37/12
Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ...
- LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AS 351/18
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Querverweise
Auf § 440 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Haushalts- und Rechnungswesen
- § 71b (Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesagentur für Arbeit)