Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Dreizehntes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 408 - 456) |
| Fünfter Abschnitt - Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen (§§ 434 - 460) |
(1) 1Personen, die als Selbständige oder Auslandsbeschäftigte vor dem 1. Januar 2011 ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung begründet haben, bleiben in dieser Tätigkeit oder Beschäftigung über den 31. Dezember 2010 versicherungspflichtig nach § 28a in der ab dem 1. Januar 2011 an geltenden Fassung. 2Sie können die Versicherungspflicht auf Antrag bis zum 31. März 2011 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bundesagentur rückwirkend zum 31. Dezember 2010 beenden.
(2) 1Abweichend von § 345b Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 gilt als beitragspflichtige Einnahme für alle Selbständigen und Auslandsbeschäftigten, die in einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag stehen, vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. 2§ 345b Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 in der vom 1. Januar 2011 geltenden Fassung ist insoweit nicht anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 01.01.2011 | Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) | 24.10.2010 |
vertreter in den Aufsichtsrat § 436Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt § 437Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt § 438(weggefallen) § 439Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 440Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-
politischen Instrumente § 441Bürger-
entlastungsgesetz Krankenversicherung § 442Beschäftigungs-
chancengesetz § 443Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs-
chancen am Arbeitsmarkt § 444Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung § 444aGesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungs-
schutzes in der Arbeitslosen-
versicherung § 445Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundes-
ausbildungsförderungs-
gesetzes § 445aGesetz zur Anpassung der Berufsausbildungs-
beihilfe und des Ausbildungsgeldes § 446Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften § 447Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosen-
versicherung § 448Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern § 449Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung § 450Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung § 451Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 452Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts § 453Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits-
anforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze § 454Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung § 455Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundes-
ausbildungsförderungs-
gesetzes § 455aNeunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundes-
ausbildungsförderungs-
gesetzes § 456Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes § 457Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 458Gesetz zur Stärkung der Aus-
und Weiterbildungs-
förderung § 459Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 § 460Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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