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   LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06   

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https://dejure.org/2008,11490
LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06 (https://dejure.org/2008,11490)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2008 - L 8 KR 202/06 (https://dejure.org/2008,11490)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2008 - L 8 KR 202/06 (https://dejure.org/2008,11490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 112 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5, § 112 Abs 2 S 2 SGB 5
    (Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung - Zulässigkeit von Verträgen nach § 112 SGB 5 nach dem Beschluss des Großen Senats des BSG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inbetrachtkommen einer Regelung durch Verwaltungsakt bei einer Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten; Verpflichtung der Krankenkasse zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes nach § 109 Abs. 4 S. 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Verträgen nach § 112 SGB V , Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht bei einer auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse um einen sog. Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Mai 2004, B 3 KR 18/03 R; BSG, Urteil vom 28. September 2006, B 3 KR 23/05 R).

    Die in dem Vertrag enthaltene Formulierung unter Verwendung von "soll" zeigt anders als der vom BSG in seinem Urteil vom 28. September 2006 (B 3 KR 23/05 R) angewandte saarländische Krankenhausüberprüfungsvertrag, nicht nur eine sinnvolle Alternative für den Fall auf, dass es sich um einen länger dauernden Krankenhausaufenthalt handelt oder eine Begutachtung im Krankenhaus aus anderen Gründen geboten erscheint.

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06
    Sofern die Krankenkassen das vertraglich vorgesehene Überprüfungsverfahren nicht durchführen, sind sie dann aber nach Treu und Glauben mit solchen Einwendungen endgültig ausgeschlossen, die bis dahin geltend gemacht werden konnten (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 11/01 R; BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 12/06 R).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06
    Sofern die Krankenkassen das vertraglich vorgesehene Überprüfungsverfahren nicht durchführen, sind sie dann aber nach Treu und Glauben mit solchen Einwendungen endgültig ausgeschlossen, die bis dahin geltend gemacht werden konnten (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 11/01 R; BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 12/06 R).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Zahlungsverpflichtung für Behandlungskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06
    Zwar habe der dritte Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 7. Juli 2005 (B 3 KR 40/04 R) ausgeführt, die Prognose des Krankenhausarztes, eine - weitere stationäre Behandlung im Krankenhaus sei notwendig, müsse von der Krankenkasse hingenommen werden, sofern sie "vertretbar" sei.
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06
    Er hat hierzu weiter ausgeführt, dass in diesem Zusammenhang auch Vereinbarungen darüber getroffen werden könnten, auf welchem Wege Meinungsverschiedenheiten zwischen Krankenhaus und Krankenkasse über die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung bereinigt werden sollen und welches Verfahren dabei einzuhalten ist (BSG Großer Senat, Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06 - juris Rn. 30).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht bei einer auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse um einen sog. Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Mai 2004, B 3 KR 18/03 R; BSG, Urteil vom 28. September 2006, B 3 KR 23/05 R).
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