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   LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84   

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https://dejure.org/1985,3460
LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84 (https://dejure.org/1985,3460)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84 (https://dejure.org/1985,3460)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Juli 1985 - L 6 Ar 477/84 (https://dejure.org/1985,3460)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt; Vorschlagliste; Einzelvorschlag; Verhandlung; Mündliche; Zuweisung; Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1969 (BVerfGE 27, 312), die lediglich zu § 14 Abs. 3 SGG - Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Kammern für Angelegenheiten des Kassenarztrechts - ergangen ist, ergibt sich m.E. nichts anderes.

    So führt das Bundesverfassungsgericht in der auch vom Hessischen Minister für Arbeit, Umwelt und Soziales zitierten Entscheidung vom 17. Dezember 1969 (2 BvR 271, 342/68 - in BVerfGE 27, 312) aus, daß zur Ausübung der rechtsprechenden Gewalt durch staatliche Gerichte im Sinne des Art. 92 GG gehöre, daß die Bindung des Gerichts an den Staat auch in personeller Hinsicht hinreichend gewährleistet sei.

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    Folgerichtig hat der BGH in seinem Urteil vom 21. September 1981 (2 StR 327/84 in NJW 1984, S. 2839) festgestellt, daß bei der in Frankfurt am Main vorgenommenen Auslosung der Schöffen keine Wahl im Rechtssinne stattgefunden habe und damit diese Schöffen das Amt des Schöffen nicht erlangt hätten.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. Juni 1971 (2 BvR 114, 127/71 - BVerfGE 31, S. 181) festgestellt, daß nur der Schöffe, der auf rechtswirksame Weise gewählt worden sei, gesetzlicher Richter sei.
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Oktober 1977 (2 BvL 10/75 - in BVerfGE 46, S. 34) entschieden, daß dann, wenn eine entscheidungserhebliche Inzidentfrage den "gesetzlichen Richter", d.h. die richtige Besetzung des erkennenden Gerichtes betreffe, darüber beschlußmäßig vor Eintritt in die Beratung und vor der Entscheidung zur Sache zu entscheiden sei ohne Mitwirkung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheine (vgl. auch Beschluss des 1. Senates des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Mai 1985 - L-1/J-862/83 - mit insoweit überzeugenden Gründen).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    Bereits mit Beschluss vom 11. Juni 1969 (2 BvR 518/66 in BVerfGE 26, 186 (196)) hat das Bundesverfassungsgericht entsprechend für die Ehrengerichtshöfe für Rechtsanwälte entschieden, wobei dort die Vorschlagslisten mindestens das eineinhalbfache der erforderlichen Stellen enthalten mußten.
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    Zur Gewährleistung des Verfassungsgebotes des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) - "niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" - hat jeder Spruchkörper die Verpflichtung, bei bestehenden Zweifeln die ordnungsgemäße Besetzung seiner Richterbank von Amts wegen zu prüfen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 - in BVerfGE 40, S. 356).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    In diesem Zusammenhang sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. April 1968 (1 StR 87/68 in NJW 1968, S. 1436), vom 14. Oktober 1975 (1 StR 108/75 in NJW 1976, S. 432) und vom 3. November 1981 (5 StR 566/81 in NJW 1982, S. 293) einzuordnen.
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    In diesem Zusammenhang sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. April 1968 (1 StR 87/68 in NJW 1968, S. 1436), vom 14. Oktober 1975 (1 StR 108/75 in NJW 1976, S. 432) und vom 3. November 1981 (5 StR 566/81 in NJW 1982, S. 293) einzuordnen.
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    In diesem Zusammenhang sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. April 1968 (1 StR 87/68 in NJW 1968, S. 1436), vom 14. Oktober 1975 (1 StR 108/75 in NJW 1976, S. 432) und vom 3. November 1981 (5 StR 566/81 in NJW 1982, S. 293) einzuordnen.
  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
    Die Beschlussfassung vor Eintritt in die Beratung außerhalb der mündlichen Verhandlung kann deshalb in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. April 1955 (GS 1/55 in BSGE 1, 1) auch in diesem Fall nur durch die Berufsrichter ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter erfolgen.
  • LSG Hessen, 27.04.2005 - L 6/7 KA 610/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Besetzung der Richterbank -

    Dabei hatte der Senat gemäß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Prüfung der ordnungsgemäßen Besetzung bei den hier aufgetretenen Zweifeln in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint, zu prüfen und darüber durch Beschluss zu entscheiden (vgl. Beschluss HLSG 22.7.1985 - L-6/Ar-477/84 = NJW 1985, 2358, BVerfG 3.12.1975 - 2 BvL 7/74 = BVerfGE 40, 356, BVerfG 5.10.1977 2 BvL 10/75 = BverfGE 46, 35, Peters-Sautter-Wolff, SGG, 4. Aufl., 77. Lieferung, § 12 RdNr. 11).
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