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   LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18   

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https://dejure.org/2021,52050
LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18 (https://dejure.org/2021,52050)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.11.2021 - L 3 U 41/18 (https://dejure.org/2021,52050)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. November 2021 - L 3 U 41/18 (https://dejure.org/2021,52050)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 7 SGB IV, § 8 SGB VII
    SGB IV, SGB VII

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall eines Presse- und Öffentlichkeitsberaters - Tätigkeit kann sowohl im Rahmen einer freien Mitarbeit als auch als Beschäftigter verrichtet werden - bei solch einer Sachlage kommt der vertraglichen Ausgestaltung eine maßgebliche Rolle zu - hier geben die Indizien ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 SGB IV ; § 8 SGB VII
    Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    § 7 SGB IV ; § 8 SGB VII
    Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteile vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R, vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R, vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - jeweils juris; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris).

    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteile vom 18. November 2015, a.a.O., vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R, vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R - jeweils juris).

    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteile vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R- juris, vom 18. November 2015, a.a.O. und vom 29. Juli 2015, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 8 R 934/16

    Social Media-Tätigkeit kann sozialversicherungsfrei sein

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Denn auf Grund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistungen war ein erfolgsabhängiges Entgelt auch nicht zu erwarten (s. dazu LSG Essen, Urteil vom 20. Juni 2018 - L 8 R 934/16 - juris).

    Für Beratungsleistungen, wie sie der Kläger für die C. erbracht hat, ist es kennzeichnend, dass einzelne "Eckpunkte" der Leistungen im Rahmen persönlicher Gespräche mit dem Auftraggeber abgestimmt und evaluiert werden müssen (s. dazu LSG Essen, Urteil vom 20. Juli 2018 - L 8 R 934/16 - juris).

    Reine Dienstleistungen, die hier geschuldet wurden, sind typischerweise nicht mit größeren Investitionen in Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Arbeitsmaterialien verbunden (vgl. LSG Essen, Urteil vom 20. Juni 2018, a.a.O.).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteile vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R, vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R, vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - jeweils juris; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris).

    Auch dies ist ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteile vom 18. November 2015, a.a.O., vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R, vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R - jeweils juris).

    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteile vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R- juris, vom 18. November 2015, a.a.O. und vom 29. Juli 2015, a.a.O.).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteile vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R- juris, vom 18. November 2015, a.a.O. und vom 29. Juli 2015, a.a.O.).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteile vom 18. November 2015, a.a.O., vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R, vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R - jeweils juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteile vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R, vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R, vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - jeweils juris; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 41/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteile vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R, vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R, vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - jeweils juris; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris).
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