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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - L 6 P 11/23 NZB   

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https://dejure.org/2023,22745
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - L 6 P 11/23 NZB (https://dejure.org/2023,22745)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.09.2023 - L 6 P 11/23 NZB (https://dejure.org/2023,22745)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. September 2023 - L 6 P 11/23 NZB (https://dejure.org/2023,22745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 18 Abs 3b SGB 11, § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 54 Abs 4 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch auf Strafzahlung oder Zusatzzahlung - Entscheidung durch Verwaltungsakt - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - geklärte Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch auf Strafzahlung oder Zusatzzahlung - Entscheidung durch Verwaltungsakt - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - geklärte Rechtsfrage

  • rechtsportal.de

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch auf Strafzahlung oder Zusatzzahlung - Entscheidung durch Verwaltungsakt - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - geklärte Rechtsfrage

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - betragsmäßige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - L 6 P 11/23
    Maßgeblich ist insoweit allein die Hauptforderung in Höhe von 420 EUR, während die Kosten bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen sind, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 3/16 R -, Rn. 14, juris).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - prozessuale Fürsorgepflicht

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - L 6 P 11/23
    Dies stellt keine Entscheidung über die Zulassung dar, sondern ist eine falsche Rechtsmittelbelehrung, die den Senat nicht bindet (st. Rspr., vgl. nur BSG, Beschluss vom 17. November 2015 - B 1 KR 130/14 B -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 16.10.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - L 6 P 11/23
    Ist sie höchstrichterlich noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - B 12 KR 26/18 B - juris Rn. 5).
  • LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 P 36/21

    Soziale Pflegeversicherung - sozialgerichtliches Verfahren

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - L 6 P 11/23
    Als "genuiner Teil des zwischen den Beteiligten bestehenden Sozialversicherungsverhältnisses" ist über den Anspruch durch Verwaltungsakt zu entscheiden, weshalb allein die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage in Betracht kommt, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Februar 2022 - L 6 P 36/21 -, Rn. 44 mit Nachweisen zu weiteren zweitinstanzlichen Entscheidungen die (zutreffend) zu dieser Frage keine weiteren Ausführungen machen.
  • SG Dortmund, 24.10.2022 - S 12 P 97/22
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - L 6 P 11/23
    Er verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (Urteil vom 24. Oktober 2022 - S 12 P 97/22).
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