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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13   

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https://dejure.org/2019,1444
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13 (https://dejure.org/2019,1444)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.01.2019 - L 14 AS 524/13 (https://dejure.org/2019,1444)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - L 14 AS 524/13 (https://dejure.org/2019,1444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Heizkostennachforderung - unangemessene Heizkosten - unwirtschaftliches Heizverhalten - Entbehrlichkeit einer vorherigen Kostensenkungsaufforderung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 193
    Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung; Unangemessene Kosten; Ausreichendes Einkommen zur Bedarfsdeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
    Der Beklagte hat seinen bisherigen Vortrag unter nochmaligem Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 19. September 2008, B 14 AS 54/07 R, wiederholt.

    Einschränkungen ergeben sich auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der der Senat folgt, allerdings in Fällen unwirtschaftlichen Heizverhaltens, vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R.

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
    Ein solcher Anspruch ist allerdings nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerinnen die Wohnung, für welche die Abrechnung erstellt wurde, im Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr bewohnt haben, da es sich hier um einen Umzug während des Leistungsbezugs in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit nach Aufforderung durch den Leistungsträger (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II) gehandelt hat und die Heizkosten auch während des Leistungsbezuges verursacht worden sind, vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 40/14 R - Rn. 21 in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 9/11 R.
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
    Ein solcher Anspruch ist allerdings nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerinnen die Wohnung, für welche die Abrechnung erstellt wurde, im Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr bewohnt haben, da es sich hier um einen Umzug während des Leistungsbezugs in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit nach Aufforderung durch den Leistungsträger (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II) gehandelt hat und die Heizkosten auch während des Leistungsbezuges verursacht worden sind, vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 40/14 R - Rn. 21 in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 9/11 R.
  • BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
    Inhaber des Anspruchs auf das hier bezogene sog. Kinderwohngeld (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R - Rn. 16 f.) ist zwar nach der Konzeption des Wohngeldgesetzes (WoGG) grundsätzlich der Wohnungsmieter, § 1 Abs. 2 Alt. 1 WoGG, hier also die Mutter der Klägerinnen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 20 AS 1182/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
    Grundsicherungsrechtlich ist das Kinderwohngeld gleichwohl als Einkommen des Kindes anzusehen, für das es gewährt wird, da § 40 WoGG in der seit 2009 geltenden Fassung ausdrücklich anordnet, dass das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen ist, sodass nur eine Anrechnung auf den Bedarf der Kinder als Einnahme in Geld im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Betracht kommt (BSG, a.a.O., Rn. 20 ff., Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2017 - L 20 AS 1182/15).
  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 157/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerinnen hat das Bundessozialgericht (B 14 AS 157/17 B) dieses Urteil mit Beschluss vom 25. April 2018 wegen falscher Besetzung des Senats aufgehoben und die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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