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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2021 - L 5 U 13/17   

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https://dejure.org/2021,14575
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2021 - L 5 U 13/17 (https://dejure.org/2021,14575)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.03.2021 - L 5 U 13/17 (https://dejure.org/2021,14575)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. März 2021 - L 5 U 13/17 (https://dejure.org/2021,14575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - chronisch obstruktive Lungenkrankheit als Unfallfolge - haftungsbegründende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Konkurrenzursache: jahrelanges inhalatives Zigarettenrauchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB VII
    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; chronisch obstruktive Lungenkrankheit als Unfallfolge; haftungsbegründende Kausalität; Wahrscheinlichkeit; Konkurrenzursache: jahrelanges inhalatives Zigarettenrauchen

  • rechtsportal.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB VII
    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; chronisch obstruktive Lungenkrankheit als Unfallfolge; haftungsbegründende Kausalität; Wahrscheinlichkeit; Konkurrenzursache: jahrelanges inhalatives Zigarettenrauchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2021 - L 5 U 13/17
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (vergleiche Urteil des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2021 - L 5 U 13/17
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (vergleiche Urteil des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, zitiert nach juris, Rn. 16).
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