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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 8/17   

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https://dejure.org/2021,37603
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 8/17 (https://dejure.org/2021,37603)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.2021 - L 5 U 8/17 (https://dejure.org/2021,37603)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 2021 - L 5 U 8/17 (https://dejure.org/2021,37603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8 Abs 1 SGB 7; § 56 Abs 1 SGB 7
    Voraussetzungen einer Bewilligung von Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall - Verlust des Arbeitsplatzes - psychische Gesundheitsstörung

  • rechtsportal.de

    § 8 Abs 1 SGB 7; § 56 Abs 1 SGB 7
    Voraussetzungen einer Bewilligung von Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall - Verlust des Arbeitsplatzes - psychische Gesundheitsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 8/17
    Für die praktische Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird und anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen notwendig (vgl. Urteil des BSG vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 27.08.2015 - L 8 U 64/10

    1. Folgen eines Versicherungsfalls sind nur Gesundheitsschäden, nicht durch den

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 8/17
    Damit sind aber gerade keine psychischen Unfallfolgen im Sinne der wesentlichen Bedingung anzuerkennen (vgl. Schönberger u. a., Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, Seite 169 m. w. N.; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. August 2015, L 8 U 64/10, Rz. 59 nach juris).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 8/17
    Für den Nachweis des geltend gemachten Gesundheitsschadens ist hingegen der Vollbeweis erforderlich, d. h. eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit (vgl. Becker, "Neues Prüfungsschema für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten" in "Der medizinische Sachverständige" 2010, Seite 145 ff. m. w. N. für die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG); vgl. auch BSGE 12, 242, 245; Urteil vom 12. April 2005 in SozR4-2700 § 8 Nr. 14).
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