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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19   

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https://dejure.org/2023,22356
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19 (https://dejure.org/2023,22356)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.06.2023 - L 4 R 160/19 (https://dejure.org/2023,22356)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - L 4 R 160/19 (https://dejure.org/2023,22356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 46 Abs 2 SGB 6, § 46 Abs 2a SGB 6
    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - Versorgungsehe - kurze Ehedauer - lebensbedrohliche Erkrankung - widerlegte Versorgungsvermutung - konsequente Verwirklichung eines Heiratsentschlusses - Vorverlegung des Hochzeitstermins in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 46 Abs 2a SGB VI

  • rechtsportal.de

    § 46 Abs 2a SGB VI
    Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei lebensbedrohlicher Erkrankung des Rentenversicherten; Voraussetzungen der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rechtsfolgen der Vorverlegung eines bereits ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    Sei der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung - wie hier - offenkundig bereits lebensbedrohlich erkrankt, so sei der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI in der Regel nicht erfüllt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R).

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -, juris Rn 21 ff ) kommt zwar dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten im Zeitpunkt der Eheschließung regelmäßig eine gewichtige Bedeutung bei dieser Beurteilung zu.

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14

    Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    Mit Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 C 21/14 - hat das BVerwG seine Rechtsprechung zudem dahingehend fortentwickelt, dass auch im Falle einer Verlegung des Hochzeitstermins nach Kenntnis von der Erkrankung die Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt sein kann, sofern die Heirat zwar aus wirklichkeitsnahen Gründen aufgeschoben, der Heiratsentschluss aber nicht aufgegeben worden ist (a. a. O. juris Rn. 17).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zur mit § 46 Abs. 2a SGB VI vergleichbaren Vorschrift im Beamtenversorgungsrecht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) gilt, dass die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung im Zeitpunkt der Eheschließung die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe regelmäßig ausschließt, es sei denn, dass sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 2 B 7.08 - juris Rn. 3, vom 19. Januar 2009 - 2 B 14.08 - juris Rn. 7 und vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 2 B 14.08

    Ausschluss der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zur mit § 46 Abs. 2a SGB VI vergleichbaren Vorschrift im Beamtenversorgungsrecht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) gilt, dass die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung im Zeitpunkt der Eheschließung die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe regelmäßig ausschließt, es sei denn, dass sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 2 B 7.08 - juris Rn. 3, vom 19. Januar 2009 - 2 B 14.08 - juris Rn. 7 und vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 02.10.2008 - 2 B 7.08

    Vorliegen einer Versorgungsehe bei Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zur mit § 46 Abs. 2a SGB VI vergleichbaren Vorschrift im Beamtenversorgungsrecht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) gilt, dass die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung im Zeitpunkt der Eheschließung die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe regelmäßig ausschließt, es sei denn, dass sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 2 B 7.08 - juris Rn. 3, vom 19. Januar 2009 - 2 B 14.08 - juris Rn. 7 und vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 10).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    Diese findet im Sozialrecht nicht nur auf Wirkursachen, sondern auch auf (finale) Zweckursachen Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1964 - 2 RU 30/61; BeckOK SozR/Giesbert, SGB XI § 38a Rn. 15).
  • SG Lübeck, 26.01.2006 - S 7 RA 320/03

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 10 KN 51/06; SG Lübeck, Urteil vom 26. Januar 2006 - S 7 RA 320/03).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2009 - L 10 KN 51/06

    Keine Witwenrente bei "Versorgungsehe"

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 R 160/19
    (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 10 KN 51/06; SG Lübeck, Urteil vom 26. Januar 2006 - S 7 RA 320/03).
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