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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18   

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https://dejure.org/2023,30093
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18 (https://dejure.org/2023,30093)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.06.2023 - L 2 AL 43/18 (https://dejure.org/2023,30093)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - L 2 AL 43/18 (https://dejure.org/2023,30093)
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  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18
    Der Kernbestand eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses iS des § 138 SGB III ist eine faktische Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Abhängigkeit von einem anderen zum Inhalt hat, wobei sich diese Abhängigkeit auf der einen Seite in der tatsächlichen Verfügungsmacht (Direktionsrecht) und auf der anderen Seite in der faktischen Dienstbereitschaft auswirkt; das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne ist dabei nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen (BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R -, juris Rz. 14; BSG, Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R -, juris Rz. 12).

    So muss es indes nicht liegen; auch entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse, die nicht der Beitragspflicht unterliegen, sowie unentgeltliche Beschäftigungsverhältnisse werden erfasst (BSG vom 13. Juli 2006 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18
    Die zu beurteilenden Verrichtungen dürften nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten ausgeübt worden sein (BSG, Urteil vom 27.10.2009, - B 2 U 26/08 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, juris Rz. 19) ist eine weisungsgebundene Eingliederung eines Fußballspielers gegeben, wenn sich dieser gegenüber dem Sportverein zur Erbringung fußballsportlicher Tätigkeiten nach Weisung des Vereins verpflichtet, typischerweise gegen Zahlung eines Arbeitsentgelts (§ 14 SGB IV).

  • LSG Hessen, 14.10.2015 - L 6 AL 132/11
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18
    Zudem ist jedenfalls bei Auswärtsspielen auch die An- und Abfahrt im Mannschaftsbus als Arbeitszeit zu werten (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2015 - L 6 AL 132/11 -, juris Rz. 37).Die 2. Mannschaft des FC H. spielte in der Saison 2016/2017 in der Fußball-Oberliga Nordost zusammen mit den Mannschaften VSG A., FSV O. R., SV L. 47, H. Z., FC A. W., Tennis Borussia B., M. SV, SV V. S., SV A., FC M., CFC H., FC S., SV G. B., SV G. S., 1. FC F.
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18
    Das Beschäftigungsverhältnis des Klägers als Vertragsfußballspieler war auch nicht nur kurzzeitig iSv § 138 Abs. 3 Satz 1 SGB III. Für die Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung kommt es vorrangig auf die vertraglichen Vereinbarungen und eine vorausschauende Betrachtungsweise, die an die Verhältnisse zu Beginn der Beschäftigung anknüpft, an (BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 52/07 R -, juris Rz. 13).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18
    Der Kernbestand eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses iS des § 138 SGB III ist eine faktische Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Abhängigkeit von einem anderen zum Inhalt hat, wobei sich diese Abhängigkeit auf der einen Seite in der tatsächlichen Verfügungsmacht (Direktionsrecht) und auf der anderen Seite in der faktischen Dienstbereitschaft auswirkt; das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne ist dabei nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen (BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R -, juris Rz. 14; BSG, Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R -, juris Rz. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - L 18 AL 356/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18
    Insoweit werde auf den Beschluss des Landessozialgerichts B.-Brandenburg vom 30. August 2013 (L 18 AL 356/12) verwiesen, wonach ein als Vertragsfußballspieler abhängig Beschäftigter den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit aufgrund seiner vertraglichen Bindungen gegenüber dem Verein nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehe, ohne dass es darauf ankomme, ob er 15 Stunden und mehr wöchentlich zum Einsatz komme, wenn er sich verpflichtet habe, für den Club den Fußballsport als Vertragsspieler auszuüben und an allen Spielen, Lehrgängen, am allgemeinen oder Sondertraining, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen teilzunehmen, selbst wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht komme, und sich zugleich den Satzungen, Ordnungen und der Strafgewalt des DFB und seiner Mitgliedsverbände vollumfänglich unterworfen habe.
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