Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (§§ 136 - 164) |
Erster Unterabschnitt - Regelvoraussetzungen (§§ 136 - 144) |
(1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und
(2) Eine ehrenamtliche Betätigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn dadurch die berufliche Eingliederung der oder des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt wird.
(3) 1Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. 2Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.
(4) 1Im Rahmen der Eigenbemühungen hat die oder der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. 2Hierzu gehören insbesondere
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 138 SGB III
601 Entscheidungen zu § 138 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 18 AS 232/22
Arbeitslosengeld II - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht als dem der ...
- BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 4/19 R
Arbeitslosengeldanspruch bei geförderter beruflicher Weiterbildung - ...
- SG Karlsruhe, 09.09.2013 - S 5 AL 373/13
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit; ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21 Corona
Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona
- BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21
Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null
- LSG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - L 7 AS 1376/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei ...
- LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Querverweise
Auf § 138 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Befristete Arbeitsverträge
- § 14 (Zulässigkeit der Befristung)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Sonderregelungen
- Ergänzungen für Sonderfälle
- Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- § 237 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit)