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   LSG Niedersachsen, 19.03.2002 - L 7 AL 391/01   

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https://dejure.org/2002,22429
LSG Niedersachsen, 19.03.2002 - L 7 AL 391/01 (https://dejure.org/2002,22429)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2002 - L 7 AL 391/01 (https://dejure.org/2002,22429)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2002 - L 7 AL 391/01 (https://dejure.org/2002,22429)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.03.2002 - L 7 AL 391/01
    Ein höheres Bemessungsentgelt kann nicht aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2000 (1 BvL 4/98 u.a. - NJW 2000, 2264) gewährt werden, mit dem der Ausschluss beitragspflichtiger Einmalzahlungen bei der Berechnung des Alg für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt worden ist.
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.03.2002 - L 7 AL 391/01
    Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Anteil der Arbeitnehmer, die keiner Kirche angehören, etwas höher ist als der entsprechende Anteil der Bevölkerung, ist damit jedoch eine deutliche Mehrheit im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 23. März 1994 (BVerfGE 90, 226) Angehöriger einer Kirche (für die Jahre 1998 und 1999 vgl. auch BSG, Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R - und die dort erörterten Zahlen).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.03.2002 - L 7 AL 391/01
    Der Kläger kann Alhi mit Wirkung vom 1. Januar 2000 nach einem höheren Bemessungsentgelt als 1.160,00 DM und - ab 1. Juli 2000 - als 1.130,00 DM wöchentlich somit nicht verlangen (zur Bemessung von Anschluss-Alhi-Ansprüchen für die Zeit vom 1. Januar 1997 vgl. BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 11).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Zeitfaktor - Mehrarbeit - tarifliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.03.2002 - L 7 AL 391/01
    Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Anteil der Arbeitnehmer, die keiner Kirche angehören, etwas höher ist als der entsprechende Anteil der Bevölkerung, ist damit jedoch eine deutliche Mehrheit im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 23. März 1994 (BVerfGE 90, 226) Angehöriger einer Kirche (für die Jahre 1998 und 1999 vgl. auch BSG, Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R - und die dort erörterten Zahlen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2002 - L 7 AL 542/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.03.2002 - L 7 AL 391/01
    Gegen den Bewilligungsbescheid vom 28. Juni 2001, der den Bewilligungsabschnitt bis Juni 2002 betrifft, ist ein weiteres Berufungsverfahren anhängig (Az: L 7 AL 542/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2002 - L 7 AL 542/01
    Die gegen die Höhe der Alhi gerichtete Klage wies das Sozialge-richt (SG) Hildesheim mit Urteil vom 25. Juli 2001 (Az: S 3 AL 53/00) ab, die Be-rufung wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 19. März 2002 zurück (Az: L 7 AL 391/01).

    Neben den Gerichtsakten beider Rechtszüge einschließlich des Vorverfahrens (Az: L 7 AL 391/01) haben die den Kläger betreffenden Leistungsakten (StammNr. 333923) vorgelegen und sind Gegenstand der Entscheidung gewe-sen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 19. März 2002 (Az: L 7 AL 391/01) rechtskräftig über die Höhe der Alhi bis zum 30. Juni 2001 entschie-den.

    Mit der Argumentation des Klägers haben sich bereits das Bundessozi-algericht (BSG) in seinem Urteil vom 21. Oktober 1999 - B 11 AL 23/99 R - (">136%20AFG%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 136 AFG Nr. 11) und der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 19. März 2002 (L 7 AL 391/01) auseinander gesetzt, sodass hierauf eben-falls verwiesen werden kann.

    Dies hat das BSG für die Jahre 1998 und 1999 (Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R -), der Senat für das Jahr 2000 (Beschluss vom 19. März 2002 a.a.O.) ausgeführt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2004 - L 7 AL 15/04
    Mit der Argumentation des Klägers hat sich bereits der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 19. März 2002 (L 7 AL 391/01) sowie das BSG in seinem Be-schluss vom 9. Juli 2002 - B 11 AL 7/02 BH - auseinandergesetzt, so dass hierauf verwiesen werden kann.

    Auch insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom 19. März 2002 - L 7 AL 391/01 - sowie des BSG vom 9. Juli 2002 - B 11 AL 7/02 BH - verwiesen.

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