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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2003 - L 2 RJ 227/02   

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https://dejure.org/2003,45365
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2003 - L 2 RJ 227/02 (https://dejure.org/2003,45365)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.03.2003 - L 2 RJ 227/02 (https://dejure.org/2003,45365)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. März 2003 - L 2 RJ 227/02 (https://dejure.org/2003,45365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 243 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI; § 243 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI; § 243 Abs. 4 SGB VI; § 1265 RVO; § 42 AVG
    Anspruch einer Geschiedenen auf Geschiedenenwitwenrente nach dem vorletzten Ehegatten; Erneute Heirat zu Lebzeiten des Verstorbenen als Ausschlussgrund; Ausnahme der Auflösung oder Fürnichtigerklärung einer Ehe; Einschränkende Auslegung des§ 243 Abs. 4 SGB VI ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Geschiedenen auf Geschiedenenwitwenrente nach dem vorletzten Ehegatten; Erneute Heirat zu Lebzeiten des Verstorbenen als Ausschlussgrund; Ausnahme der Auflösung oder Fürnichtigerklärung einer Ehe; Einschränkende Auslegung des§ 243 Abs. 4 SGB VI ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 09.06.1995 - L 13 An 123/95

    Geschiedenenwitwenrente - Unterhaltsanspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2003 - L 2 RJ 227/02
    Das bedeutet aber für Fälle der vorliegenden Art, dass die Rentenbewerberin im Zeitpunkt der Wiederheirat bereits einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des früheren Ehegatten gehabt haben musste, was nicht der Fall war, wenn sie erneut schon zu Lebzeiten des Versicherten eine Ehe eingegangen war (vgl. auch LSG Nds., a. a. O.; Hess. LSG, Urteil vom 09.06.1995 - L 13 An 123/95 -, SGb 1996, S. 35; vgl. Kasseler Kommentar, a. a. O., Rdnr. 72; Gesamtkommentar, Stand: 12. Lfg. 12/94, § 243 Anm. 17; Verbandskommentar, SGB VI, § 243 Rdnr. 20).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.1995 - L 2 J 251/93
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2003 - L 2 RJ 227/02
    Die Bestimmung muss jedoch nach der Rechtsprechung des Senats einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass der geschiedene Ehegatte nicht zu Lebzeiten des Versicherten wieder geheiratet haben darf (Urteil vom 13.12.1995 - L 2 J 251/93 -).
  • LSG Berlin, 20.09.2004 - L 16 RA 70/02
    Hierdurch ist der Klägerin die Stellung als geschiedener Ehegatte mit der Wiederverheiratung endgültig verloren gegangen und kann aus diesem Grunde auch bei Auflösung der erneuten Ehe nicht wiederaufleben (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. März 2003 -L 2 RJ 227/02- nicht veröffentlicht m.w.N.).
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