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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18 (https://dejure.org/2020,15792)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.06.2020 - L 15 AS 281/18 (https://dejure.org/2020,15792)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 (https://dejure.org/2020,15792)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18
    Als sog. ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Entschluss des Richters, an einen rechtschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten eine Betreibensaufforderung zu richten, voraus, dass im Einzelfall das Verhalten des Beteiligten hinreichenden Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist (so bezüglich der vergleichbaren Vorschriften in § 92 Abs. 2 VwGO und § 81 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG): Bundesverfassungsgericht , Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - juris Rn. 17; zu § 102 Abs. 2 SGG ausführlich: Bundessozialgericht , Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R - Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 102 Rn. 8a).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass unter bestimmten Umständen auch die Befugnis zur Anrufung der Gerichte nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Einzelfall der von Amts wegen zu berücksichtigenden Verwirkung unterliegen kann; an die Voraussetzungen der Verwirkung müssen dieselben Maßstäbe angelegt werden, die für Prozessnormen gelten, die den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG regeln, d.h. der Weg zu den Gerichten darf durch die Annahme der Verwirkung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden; hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Zeitraum, auf den abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und wenn vorausgesetzt wird, dass die rechtzeitige Anrufung des Gerichts den Betroffenen möglich, zumutbar und von ihm zu erwarten war (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67-m.w.N.).
  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18
    Eine prozessrechtlich verankerte Klagerücknahmefiktion steht nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG mit Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) im Einklang; grundsätzlich kann ein Gericht im Einzelfall danach von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses ausgehen, wenn das Verhalten eines Beteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist (BVerfG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 4. April 2017 - B 4 AS 2/16 R).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18
    Als sog. ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Entschluss des Richters, an einen rechtschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten eine Betreibensaufforderung zu richten, voraus, dass im Einzelfall das Verhalten des Beteiligten hinreichenden Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist (so bezüglich der vergleichbaren Vorschriften in § 92 Abs. 2 VwGO und § 81 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG): Bundesverfassungsgericht , Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 - juris Rn. 17; zu § 102 Abs. 2 SGG ausführlich: Bundessozialgericht , Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R - Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 102 Rn. 8a).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18
    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen bzw. der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment; vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 1/98; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 13 A 3802/05.A; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Juli 1996 - 4 BA 49/95; Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG 1. Auflage 2014, § 66 Rn. 31; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, vor § 60 Rn. 14a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 13 A 3802/05

    Nichtbetreiben des Verfahrens, Fortsetzungsantrag, Verwirkung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18
    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen bzw. der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment; vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 1/98; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 13 A 3802/05.A; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Juli 1996 - 4 BA 49/95; Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG 1. Auflage 2014, § 66 Rn. 31; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, vor § 60 Rn. 14a).
  • BSG, 29.07.1996 - 4 BA 49/95

    Verwirkung prozessualer Befugnisse - Verstoß einer verspäteten Geltendmachung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 281/18
    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen bzw. der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment; vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 9. Dezember 1998 - 3 C 1/98; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 13 A 3802/05.A; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Juli 1996 - 4 BA 49/95; Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG 1. Auflage 2014, § 66 Rn. 31; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, vor § 60 Rn. 14a).
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B

    Beendigung eines Rechtsstreites durch Berufungsrücknahmefiktion

    Ob der (nicht fristgebundene) Antrag auf Fortführung des Verfahrens der Verwirkung unterliegen kann (so LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.6.2020 - L 15 AS 281/18 - juris RdNr 20 f) , bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil sich dies im Ergebnis nicht auswirkt.
  • LSG Hessen, 18.11.2020 - L 6 SF 3/19

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Das wäre umso problematischer, als das Gesetz für einen auf die vermeintliche Unwirksamkeit der Rücknahme gestützten Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens keine Frist vorsieht, sondern dieser nur verwirkt werden kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 -, juris; Hintz, in: Rolfs u.a., BeckOK Sozialrecht - 58. Edition, Stand: 1. September 2020 -, § 102 Rn. 3c).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 2512/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Wirksamkeit -

    Der Senat lässt vorliegend offen, ob der vom Kläger unter dem 10.08.2023 - mehr als ein Jahr nach Zustellung des Beschlusses vom 30.06.2022 am 02.07.2022 - gestellte Antrag wegen Verwirkung bereits unzulässig ist (in diesem Sinne LSG Niedersachsen-Bremen 11.06.2020, L 15 AS 281/18, in juris, Rn. 20 f.; krit. dazu Burkiczak in jurisPK-SGG, 2. Aufl. 2022, § 156 Rn. 107 f. m.w.N., Stand 10.07.2023 und § 102 Rn. 116.2, Stand 06.10.2023; wie hier offenlassend auch BSG 08.12.2020, B 4 AS 280/20 B, a.a.O. Rn. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 241/18
    Verfahrensgegenständlich ist im Rahmen des sog. Zwischenstreits nur, ob der Rechtsstreit beendet ist (str., Senatsurteil vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 - juris Rn. 16, und vom 12. November 2020 - L 15 AS 159/19 - wie hier u.a. LSG Thüringen, Urteil vom 1. Oktober 2019 - L 6 KR 1156/18 -, LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 29. Mai 2020 - L 21 AS 1240/18 -, juris Rn. 28, Bayrisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 339/11 - juris Rn. 14, Burkizcak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGG 2017, Stand Oktober 2020, § 102 Rn. 100; a.A. LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2019 - L 12 SO 641/18 - juris Rn. 24ff, LSG Thüringen, Urteil vom 27. März 2019 - L 12 R 901/18 - juris Rn. 26).

    Ob und unter welchen Umständen ein solcher Wegfall des Rechtsschutzinteresses angenommen werden kann, ist im Einzelfall zu beurteilen (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 239/18
    Verfahrensgegenständlich ist im Rahmen des sog. Zwischenstreits nur, ob der Rechtsstreit beendet ist (str., Senatsurteil vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 - juris Rn. 16, und vom 12. November 2020 - L 15 AS 159/19 - wie hier u.a. LSG Thüringen, Urteil vom 1. Oktober 2019 - L 6 KR 1156/18 -, LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 29. Mai 2020 - L 21 AS 1240/18 -, juris Rn. 28, Bayrisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 339/11 - juris Rn. 14, Burkizcak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGG 2017, Stand Oktober 2020, § 102 Rn. 100; a.A. LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2019 - L 12 SO 641/18 - juris Rn. 24ff, LSG Thüringen, Urteil vom 27. März 2019 - L 12 R 901/18 - juris Rn. 26).

    Ob und unter welchen Umständen ein solcher Wegfall des Rechtsschutzinteresses angenommen werden kann, ist im Einzelfall zu beurteilen (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 240/18
    Verfahrensgegenständlich ist im Rahmen des sog. Zwischenstreits nur, ob der Rechtsstreit beendet ist (str., Senatsurteil vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 - juris Rn. 16, und vom 12. November 2020 - L 15 AS 159/19 - wie hier u.a. LSG Thüringen, Urteil vom 1. Oktober 2019 - L 6 KR 1156/18 -, LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 29. Mai 2020 - L 21 AS 1240/18 -, juris Rn. 28, Bayrisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 339/11 - juris Rn. 14, Burkizcak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGG 2017, Stand Oktober 2020, § 102 Rn. 100; a.A. LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2019 - L 12 SO 641/18 - juris Rn. 24ff, LSG Thüringen, Urteil vom 27. März 2019 - L 12 R 901/18 - juris Rn. 26).

    Ob und unter welchen Umständen ein solcher Wegfall des Rechtsschutzinteresses angenommen werden kann, ist im Einzelfall zu beurteilen (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2021 - L 7 AS 574/21

    Wirksamkeit eines Vergleichs zur Erledigung eines Rechtsstreits im

    Offen bleiben kann auch, ob der Antrag auf Fortführung des Verfahrens der Verwirkung unterliegen kann (so bei einem Antrag nach mehr als 2 Jahren: LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11.06.2020 - L 15 AS 281/18, juris-Rn. 20 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2020 - L 15 AS 159/19
    Verfahrensgegenständlich im Rahmen eines sogenannten Zwischenstreits ist nur, ob der Rechtsstreit beendet ist (Urteil des Senats vom 11. Juni 2020 - L 15 AS 281/18 - juris Rn. 16; wie hier: LSG Thüringen, Urteil vom 1. Oktober 2019 - L 6 KR 1156/18 - juris Rn. 16; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2018 - L 20 SO 431/17 - juris Rn. 2, m. w. N.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 339/11 - juris Rn. 14; Burkiczak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG 2017; Stand: 14. Oktober 2020, § 102 Rn. 100; Müller in: beck-online-GK, Stand 1. September 2015 Rn. 29; LSG Sachsen, Urteil vom 13. Dezember 2018 - L 3 AS 111/18 - juris Rn. 32, Urteil vom 18. April 2019 - L 3 AS 968/17 - juris Rn. 19; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2019 - L 12 SO 641/18 - juris Rn. 24 ff.; LSG Thüringen, Urteil vom 27. März 2019 - L 12 R 901/18 - juris Rn. 26: Gegenstand des Berufungsverfahrens gegen die Feststellung des Sozialgerichts, dass die Klage als zurückgenommen gelte, sei nicht nur diese Feststellung, sondern die Klage insgesamt, so dass das Berufungsgericht auch in der Sache entscheiden könne, wenn es die Klagerücknahmefiktion verneine und nicht nach § 159 Abs. 1 SGG an das Sozialgericht zurückverweise).
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